Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Stadt Delmenhorst: Unseriöse Handwerker bieten ihre Dienstleistung an - Vorsicht vor Betrug und Wucher +++ Verhaltenshinweise
Delmenhorst (ots)
Aktuell kommt es im Stadtgebiet Delmenhorst vermehrt zu Vorfällen, bei denen betrügerische Handwerker unangekündigt an den Haustüren der Geschädigten erscheinen und Dienstleistungen anbieten. Zum Teil inserieren die Betrüger auch Annoncen in örtlichen Zeitungen und wollen damit einen 'professionellen' Eindruck erwecken- doch hier gilt: Vorsicht!
So kam es am Mittwoch, 23. August 2023 tagsüber dazu, dass unseriöse, selbsternannte Handwerker einer 81-jährigen aus Delmenhorst Gartenarbeiten anboten. Die durchgeführten Arbeiten standen in keinem Verhältnis zu der später geforderten fünfstelligen Summe.
Die Polizei hat nun die Ermittlungen wegen des Wuchers und des Betruges aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Täter nicht nur in den bekannt gewordenen Fällen gehandelt haben. Deshalb sucht die Polizei nach Zeugen und weiteren Geschädigten.
Wer verdächtige Personen gesehen hat und Angaben zum Erscheinungsbild, zum Fahrzeug oder andere sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten sich an die Polizei Delmenhorst, unter der Telefonnummer 04221/ 1559-0, zu wenden.
Die Polizei Delmenhorst nutzt den aktuellen Anlass, um vor unseriösen, aufdringlichen Vereinbarungen mit Handwerkern zu warnen.
Tipps der Polizei zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen: -Bleiben Sie misstrauisch, bei "Haustürgeschäften" und spontanen Angeboten angeblicher Handwerker
-Lassen Sie sich auch nicht von einem Fahrzeug mit "offizieller" Beschriftung beirren
-Merken Sie sich den Firmennamen und/oder das Kennzeichen und teilen Sie das der Polizei mit
-Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben
-Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben
-Verlangen Sie eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer) und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos
-Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden
-Holen Sie, wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können
-Lassen Sie niemanden in Ihr Haus, wenn Sie Zweifel haben
-Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben
-Scheuen Sie sich nicht bei Zweifeln, eine Anzeige bei der Polizei gegen die Firma zu erstatten
Rückfragen bitte an:
Ronja Weser
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
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