POL-DH: --- Rücksicht im Straßenverkehr
Kontrollwoche der Polizei ---
Diepholz (ots)
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht". Dieser Satz steht in § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es ist die erste Grundregel und beschreibt das Ziel für das Verhalten aller Menschen, die sich im Straßenverkehr bewegen, insbesondere Situationen, die durch andere Regelungen nicht genau definiert sind.
"Gegenseitige Rücksichtnahme" stand auch in der letzten Woche vom 06.03.23 bis 12.03.23 bei Kontrollen der Polizei im Mittelpunkt. Im ganzen Landkreis kontrollierte die Polizei rund 3000 Fahrzeuge. Die Bedienung des Mobiltelefons während der Fahrt war mit 83 Verstößen am häufigsten vertreten. Auch 36 Vorfahrtsverstöße registrierte die Polizei. Nur einzelne Verstöße gab es beim Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Radfahren ohne Licht oder auf das Fahren auf der falschen Straßenseite und nicht zu vergessen die Geschwindigkeit. In einem Pkw fand die Polizei eine Schußwaffe und in einem weiteren Fahrzeug befanden sich zwei "falsche Handwerker". Auch in Zukunft wird die Polizei Kontrollen mit dem Schwerpunkt "gegenseitige Rücksichtnahme" durchführen.
"Der zwischenmenschliche Umgang im Straßenverkehr wird zunehmend Ausgangspunkt für mitunter heftige Diskussionen über das rücksichtslose Verhalten von Verkehrsteilnehmenden", so Sascha Lorenz, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Diepholz. Umso wichtiger ist es durch Einfühlungsvermögen, Respekt und Verständnis auf das Verhalten der Mitmenschen zu reagieren, denn dies Verhalten bildet die Basis für ein sicheres und gut funktionierendes Verkehrssystem. Mehrere Schritte können dabei helfen gegenseitig mehr Rücksicht zu nehmen. -Gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr -Ruhe bewahren und Verhalten den Gegebenheiten anpassen -Verständnis für die Reaktionsweisen der anderen aufbringen -Kontakt und Kommunikation durch Blickkontakte und deutliche Handzeichen bei Bedarf Vorrang geben und nicht blindlings auf durch die StVO geregeltes Recht beharren -Respekt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
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