Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
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Oldenburg (ots)
++Am späten Montag Nachmittag hat die Autobahnpolizei Oldenburg eine stationäre Geschwindigkeitsmessung im Autobahnkreuz Oldenburg - Nord (BAB 29 Richtung Wilhelmshaven) durchgeführt. In dem Bereich zwischen Tangentialfahrbahn Richtung Brake und Dienststellengelände der Autobahnpolizei ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit Jahren auf 100 km/h beschränkt. Grund hierfür ist u.a. die sehr kurze, kombinierte Auffahrt (von der A 293 kommend in Richtung WHV) mit der Kreisfahrt Richtung Oldenburg. In einem Zeitraum von knapp zwei Stunden wurden u.a. zwölf Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h festgestellt. Der "Tagessieger" befuhr die bezeichnete Strecke mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 199 km/h. Abzüglich der Toleranz bleibt eine Überschreitung um 93 km/h bestehen. Der verantwortliche Fahrzeugführer muss mit drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sowie 600,- Euro Bußgeld rechnen.++
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