Polizeiinspektion Verden / Osterholz
POL-VER: Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Osterholz und der Polizeiinspektion Verden/Osterholz ++ Polizei und Landkreis weisen auf strengere Regelungen an Weihnachten und Silvester hin
Landkreis Osterholz (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Osterholz und der Polizeiinspektion Verden/Osterholz
Verantwortung ist gefragt - Polizei und Landkreis weisen auf strengere Regelungen an Weihnachten und Silvester hin
Seit dem 15. Dezember 2020 gelten auch im Landkreis Osterholz strengere Corona-Regelungen. Diese sind notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Der Landkreis Osterholz und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz appellieren mit Blick auf die anstehenden Feiertage nun an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Kontaktbeschränkungen zu halten.
"In dieser Zeit ist es wichtig, dass sie sich zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen verantwortungsvoll zeigen und Ihre Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum beschränken - nur so können wir alle gemeinsam im kleinen Kreise Weihnachten und Silvester feiern", so Landrat Bernd Lütjen.
"Wir überwachen wie bereits in den vergangenen Monaten die Einhaltung der strengeren Regelungen und haben darüber hinaus mit Beginn des Lockdowns die polizeiliche Präsenz erhöht", ergänzt Uwe Albers, Leiter der Polizeiinspektion Verden/Osterholz.
Die Beschränkung von Treffen mit maximal fünf Personen gilt sowohl im privaten Raum als auch auf dem eigenen Grundstück, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Bei den fünf Personen darf es sich um Personen aus zwei Haushalten oder um nahe Angehörige handeln. Lediglich an den Weihnachtstagen gibt es eine Ausnahme von dieser Regelung. Vom 24. bis 26. Dezember darf ein Haushalt maximal vier Angehörige aus dem engsten Familienkreis und feste/n Partnerin/Partner empfangen. Hierbei gibt es keine Beschränkung der Anzahl der Haushalte und Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden ebenfalls nicht eingerechnet. Zum Jahreswechsel gilt diese Ausnahme im privaten Raum jedoch nicht. An Silvester und Neujahr sind Ansammlungen verboten, selbst wenn der Mindestabstand eingehalten wird. "Das bedeutet leider auch, dass das traditionelle Anstoßen mit den Nachbarn um 00:00 Uhr ausfallen muss", erklärt Lütjen. Bei Verstößen gegen die Corona-Regelungen drohen empfindliche Bußgelder.
Darüber hinaus ist in diesem Jahr der Verkauf von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen verboten. Über weitere Regelungen zu Silvester wird der Landkreis Osterholz in der kommenden Woche informieren.
"Wir werden auch an Weihnachten und Silvester verstärkt präsent sein und festgestellte Verstöße gegen die geltende Rechtsverordnung ahnden", schildert Uwe Albers, Leiter der Polizeiinspektion Verden/Osterholz. "In den vergangenen Monaten haben wir bei unseren Kontrollen festgestellt, dass sich der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger an die Regelungen hält und appellieren daher an die Bevölkerung, dies auch an den anstehenden Feiertagen zu tun", so Albers weiter. So leisten die Menschen im Landkreis Osterholz einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Pandemieeindämmung.
Abschließend wünschen Bernd Lütjen und Uwe Albers den Bürgerinnen und Bürgern trotz der Umstände schöne Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2021.
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