Polizeiinspektion Verden / Osterholz
POL-VER: TERMINANKÜNDIGUNG: Vortragsveranstaltung "Straftaten zum Nachteil älterer Menschen" am 25.05.2023
Landkreis Verden (ots)
Auch weiterhin kommt es immer wieder zu Straftaten zum Nachteil älterer Menschen. Durch Schockanrufe oder "Falsche Polizeibeamte werden Betroffene zum Beispiel über einen vermeintlichen Unfall eines Angehörigen informiert, telefonisch zu Geldzahlungen aufgefordert oder Informationen zu Besitztümern erfragt.
Aus diesem Grund plant die Polizeiinspektion Verden/Osterholz am
25.05.2023, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
eine Vortragsveranstaltung in der
Bürgermeister-Münchmeyer-Straße 4 in 27283 Verden.
Thematisch sollen insbesondere SeniorInnen auf mögliche Straftaten am Telefon oder an der Haustür vorbereitet und Präventionshinweise gegeben werden.
Interessierte BürgerInnen werden gebeten, sich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter 04231/806302 bis zum 22.05.2023 anzumelden.
Wie man sich schützen kann:
Die Polizeiinspektion Verden/Osterholz rät in solchen Fällen, niemals auf die Forderungen der TäterInnen einzugehen und auch keine Details zu finanziellen Verhältnissen preiszugeben. Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten. Übergeben Sie in keinem Falle Geld an unbekannte Personen und lassen sie auch keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Am Telefon sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern im Zweifel einfach auflegen.
Von angeblichen Amtspersonen sollte der Dienstausweis gefordert werden. Auch bei geringen Zweifeln sollte die Dienststelle angerufen werden, von der die angebliche Amtsperson kommen soll oder die 110 gewählt werden. Wichtig ist dabei, die Telefonnummer selbst herauszusuchen und keine Nummer zu wählen, die Unbekannte auszuhändigen. Auch ist es wichtig, das Gespräch wirklich zu beenden. Das heißt: Auflegen und die Telefonnummer der Polizei neu wählen. Ein gesundes Misstrauen ist kein Zeichen von Unhöflichkeit.
Wenn Sie von Telefonnummern auf Messenger-Diensten oder via SMS angeschrieben werden, die Sie nicht kennen und auch nicht eingespeichert haben, ist Vorsicht geboten. Das gleiche gilt für Anrufe von Personen oder Telefonnummern. Speichern Sie die Telefonnummern auf keinen Fall ein. Wenn sich Menschen in den Textnachrichten als Angehörige oder Bekannte ausgeben, sollte man das überprüfen. Kontaktieren Sie Ihre Angehörigen oder Bekannten über die Ihnen bekannte Nummer und fragen Sie, ob alles in Ordnung sei.
Besteht eine Kontovollmacht für Kinder oder andere enge Angehörige der Geschädigten, hat die Bank die Möglichkeit, sofort die hinterlegten Namen zu kontaktieren und den Sachverhalt vorzutragen. Eine Kontovollmacht sollte wohl überlegt sein und in jedem Falle mit Vertrauenspersonen besprochen werden!
Weiterhin ist es sinnvoll, die Familie oder sonst nahestehende Personen zu informieren und in jedem Fall Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Sarah Schlierkamp
Telefon: 04231/806-104
E-Mail: pressestelle@pi-ver.polizei.niedersachsen.de
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