Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Verkehrsunfallflucht in Sande-11-Jähriger Longboardfahrer stürzte und verletzte sich- Pkw-Fahrer meldete sich später bei der Polizei, die über die Pflichten eines Unfallbeteiligten informiert
Wilhelmshaven (ots)
sande. Am Donnerstagnachmittag, 24.01.2019, fuhr gegen 16.00 Uhr ein 11-Jähriger mit seinem Longboard auf dem Falkenweg in Richtung Dollstraße. Zu dieser Zeit kam aus dem Kiebitzweg ein weißer Audi, der die Vorfahrt zu achten hatte.
Nach jetzigem Ermittlungsstand soll der Autofahrer dennoch weitergefahren sein, so dass das Kind vom Longboard sprang, auf die Fahrbahn stürzte und sich leicht verletzte.
Der Fahrzeugführer rollte mit seinem PKW über das Longboard, so dass dieses zerbrach.
An der Unfallstelle soll es zwischen dem Kind und dem Fahrzeugführer zu einem kurzen Wortwechsel gekommen sein, dennoch hätte der Fahrer danach seine Fahrt fortgesetzt, ohne dass es zu einem Personalienaustausch kam.
In diesem Zusammenhang informiert die Polizei über den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort:
Ist man in einen Unfall verwickelt, muss man am Unfallort verbleiben, auf den Geschädigten warten bzw. wie im aktuellen Fall einen Personalienaustausch veranlassen. Wurde ein Kind verletzt, versucht man idealerweise die Eltern zu erreichen. Auf jeden Fall sollte man sich um das Kind bzw. um die verletzte Person kümmern.
"Ergreift ein Fahrzeugführer, der bei einem Verkehrsunfall einen Menschen verletzt hat, die Flucht, so macht er sich gem. § 142 StGB strafbar" erklärt Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. "Das Anbringen eines Zettels am Scheibenwischer ist nicht ausreichend, die Wartezeit hängt dabei sehr von den Umständen bzw. Schäden ab!"
Sollte sich in dieser Zeit kein Geschädigter erreichen lassen, ist es ratsam, die Polizei zu rufen, die den Unfall aufnimmt und den Geschädigten informiert.
Zur rechtlichen Nutzung eines Longbords:
Bei dem Longbord handelt es sich um ein Sport- bzw. Spielgerät und somit im Sinne der Straßenverkehrsordnung um ein besonderes Fortbewegungsmittel.
Da diese Bords keine Fahrzeuge im Sinne der StVO sind, müssen die Nutzer ausschließlich den Gehweg nutzen.
Auch wenn sich der Fahrzeugführer später auf der Wache in Wilhelmshaven meldete, um diesen Vorfall zu melden, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet, die Ermittlungen dauern an.
Der Junge wurde leicht verletzt, es entstand ein Schaden von etwa 150 EURO.
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