Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Eingeschränktes Reaktionsvermögen: Eine Gefahr für alle! - Polizei stellt Führerschein nach Medikamenteneinnahme sicher
Wilhelmshaven (ots)
wilhelmshaven. Am Dienstagnachmittag, 07.05.2019, erhielt die Polizei von einem aufmerksamen Zeugen den Hinweis, dass ein Pkw Mercedes mit einer auffälligen Fahrweise im Ortsteil Altengroden im Straßenverkehr unterwegs sei.
Gegen 16 Uhr konnten die eingesetzten Beamten das beschriebene Fahrzeug in der Kurt-Schumacher-Straße anhalten und die Fahrtüchtigkeit überprüfen.
Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten bei der 73-jährigen Fahrzeugführerin u.a. ein verlangsamtes Reaktionsvermögen fest; der Zeuge schilderte den Beamten zuvor bereits, dass u.a. Grünphase bei Lichtzeichensignalanlagen versäumt wurden. Im Rahmen der Befragung und Anschlussmaßnahmen konnten ermittelt werden, dass die 73-Jährige aufgrund einer Schmerzerkrankung unter dem Einfluss von Schmerzmitteln stand.
"Bei dem eingenommenen Medikament handelt es sich um ein Opioid, was in der Medizin als Schmerzmittel eingesetzt wird" erklärt Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Grundsätzlich steht jeder Fahrzeugführer bzw. jede Fahrzeugführerin selbst in der Pflicht, vor Fahrantritt zu entscheiden, wie fit man sich fühlt.
"Werden entsprechende Warnhinweise zur Fahrtüchtigkeit auf dem Beipackzettel ignoriert und es kommt zum Unfall, kann das jedoch schwerwiegende Konsequenzen haben" warnt Papenroth.
Wird in der Blutprobe beispielsweise ein Beruhigungsmittel nachgewiesen, erlischt womöglich die Kaskoversicherung und es drohen Geldstrafe und Fahrverbot.
"Im aktuellen Fall war in dem aufgefundenen Beipackzettel konkret aufgeführt, dass bei einer regelmäßigen Einnahme keine Fahrzeuge geführt werden dürfen, sodass wir ein Verfahren eingeleitet und den Führerschein sichergestellt haben."
"Reaktionsarme Fahrzeugführer gefährden nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer!" so die eindeutige Warnung der Polizei!
Von der Fahrzeugführerin wurde eine Blutprobenentnahme veranlasst, der Führerschein beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung im Straßenverkehr eingeleitet.
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