Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Polizei und Ordnungsamt Wilhelmshaven kontrollieren gemeinsam an der Südstrandpromenade
Wilhelmshaven (ots)
Bei der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland häuften sich in letzter Zeit die Beschwerden darüber, dass die Südstrandpromenade immer wieder von Fahrradfahrern befahren wird.
Nach den Hinweisen sollte es angeblich schon zu gefährlichen Situationen gekommen sein, die Fahrradfahrer würden zum Teil mit hoher Geschwindigkeit mitten durch die Gäste und Kellner fahren und dies ohne Rücksicht auf Verluste.
Da die Beschwerden auf unterschiedlichsten Wegen sowohl bei der Stadt Wilhelmshaven, als auch bei der Wilhelmshavener Polizei ankamen, führten Kräfte der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, gemeinsam mit dem Ordnungsamt gezielte Kontrollen durch.
"Bei der Südstrandpromenade handelt es sich um einen Bereich, in dem weder mit dem Fahrrad gefahren werden darf, noch darf man mit anderen Sport- bzw. Spielgeräten diesen Bereich nutzen", erklärt Tim Bachem aus der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland und ergänzt, dass sich die Fußgänger in diesem Bereich sicher fortbewegen sollen und wollen.
Das Befahren dieses Bereiches mit einem Fahrrad wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Kommt es zu einer gefährlichen Situation, wird z.B. jemand durch eine Fahrradfahrerin oder einen Fahrradfahrer gefährdet, so wird ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro verhängt.
Die Stadt Wilhelmshaven hat extra im Bereich der Straße Südstrand einen neuen Parkplatz in Höhe des dortigen sog. "Planschbecken" geschaffen. Dort können die Fahrräder kostenlos in den speziell hierfür erbauten Fahrradständern abgestellt werden, so dass durch das Schaffen der baulichen Gegebenheiten keine Veranlassung besteht, dass überhaupt jemand mit seinem Fahrrad auf die Promenade fahren muss.
"Ebenso wird von uns geahndet, wenn jemand mit seinem Motorrad in den Bereich einfährt, um dort sein Motorrad möglichst nahe an der Restauration zu parken" so Bachem. Das Parken von Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist auf dem Gehweg verboten und wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro geahndet.
Polizei und Stadt tolerieren diesen Umstand in keinster Weise und werden ihre Kontrollmaßnahmen fortsetzen.
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