Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Polizei warnt vor betrügerischen Microsoft-Anrufen - Anrufer geben sich als Mitarbeiter aus und wollen einen angeblichen Software-Fehler beheben - ein 79-Jähriger aus Jever schaltete die Polizei ein
Wilhelmshaven (ots)
Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland warnt davor, unbekannten Personen Zugang zum Rechner und damit Zugang zu allen Daten zu gewähren.
Die Betrüger rufen wahllos Haushalte an und verlangen, dass auf dem Computer des Angerufenen dringend eine Sicherheitssoftware installiert werden müsse. Dies ist jedoch ein Trick, um ihren Opfern Geld abzuknöpfen.
In einem aktuellen Fall erstattete ein 79-jähriger am Dienstagnachmittag, 20.08.2019, in Jever bei der Polizei Strafanzeige wegen Ausspähens von Daten.
Der Mann erhielt am Abend zuvor (19.08.) einen Anruf von einer männlichen Person, die sich als Mitarbeiter der Firma "Microsoft" vorstellte. Der unbekannte Mann gab an, dass man einen Softwarefehler auf seinem Rechner festgestellt hätte.
Dem angeblichen Mitarbeiter wurde ein Zugang zum PC erteilt. Einen Tag später erhielt der Geschädigte eine Rechnung, wonach er für den angeblichen Service 149 EUR begleichen sollte. Was der angebliche Mitarbeiter während seiner ca. 1,5-stündigen Tätigkeit an dem PC angestellt hat, wurde nicht erkannt, da der Bildschirmschoner lief. Die Polizei geht davon aus, dass der Rechner des Seniors nach Daten jeglicher Art durchsucht wurde.
Die Polizei warnt:
Wenn der Angerufene eine Software z.B. installiert und dem Betrüger den Zugang gewährt, kann dieser den Computer fernsteuern, also auch Dateien austauschen, weitere Programme aus der Ferne installieren und so Spionagesoftware oder anderen Schadcode einschleusen.
Im Falle des Nichtbemerkens kann der Täter großen Schaden im Namen des Opfers anrichten. Nachdem er die Kontrolle z.B. über das Email- oder das Paypalkonto hat, kann er fremde, illegal erlangte Kontoverbindungen hinterlegen, unter dem Namen des Opfers mit diesen einkaufen, verkaufen, evtl. sogar Kredite beantragen. Hier liegt dann der sog. Fall von Identitätsdiebstahl vor. Wenn die illegalen Transaktionen auffliegen, wird das Opfer schnell zur ersten tatverdächtigen Person, gegen die sich zunächst alle Ansprüche richten.
Dem Opfer obliegt es dann, sich wegen der möglichen zivilrechtlichen Ansprüche oder der strafrechtlichen Konsequenzen zu erklären. Hier können negative Schufa-Eintragungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Folge sein, was in der der Regel eine immense psychische Belastung darstellt. Oftmals wird dann professionelle Hilfe wie z. B. ein Rechtsbeistand nötig.
Im vergangenen Fall lobt die Polizei das Verhalten des 79-Jährigen: Nachdem er misstrauisch wurde, hat er sofort die Polizei eingeschaltet, um Strafanzeige zu erstatten.
Fachkundige Ermittler können dem Mann dann helfen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die Polizei rät:
Sollten Sie solche Anrufe erhalten, notieren Sie, soweit im Display des Telefons zu sehen, die angezeigten Rufnummern. Gehen Sie nicht auf die Forderungen der Anrufer ein, sondern beenden Sie das Gespräch. Führen Sie keine Installation von Software durch, zu der Sie am Telefon aufgefordert werden. Folgen Sie auch keinen Links, die Ihnen genannt werden. Tätigen Sie keine Zahlungen (zum Beispiel durch Herausgabe von Kreditkartendaten) Unterbrechen Sie im Notfall die Internetverbindung zum Computer. Melden Sie den Vorfall bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle!
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
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