Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Führerscheinbeschlagnahme nach Straßenverkehrsgefährdung in Wilhelmshaven - Trotz Medikamenteneinnahme Fahrzeug geführt - Polizei sucht weitere gefährdete Verkehrsteilnehmer
Wilhelmshaven (ots)
Am Sonntagmittag, 05.01.2020, wurde bei der Polizei eine Straßenverkehrsgefährdung angezeigt, die sich in der Zeit zwischen 13:30 - 13:45 Uhr u.a. in der Holtermannstraße ereignet haben soll.
Ein Verkehrsteilnehmer meldete sich bei der Polizei und teilte mit, dass er die Autobahn 29 zwischen den Anschlussstellen Zetel und Sande in Fahrtrichtung Wilhelmshaven befahren würde. Vor ihm sei ein PKW, der andere Fahrzeuge ausbremsen würde, seiner Meinung nach wären andere Verkehrsteilnehmer bereits gefährdet worden.
Der Zeuge blieb hinter dem Fahrzeug und konnte den Standort des Fahrzeuges der mittlerweile eingeschalteten Polizei telefonisch mitteilen.
Der Pkw fuhr an der Anschlussstelle Fedderwardergroden in Richtung stadteinwärts von der BAB ab, außerdem wurden das Rotlicht der Lichtzeichensignalanlage und im Kreuzungsbereich Leibnizstraße/Holtermannstraße die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet.
Die eingesetzten Beamten konnten den beschriebenen Pkw und damit den Fahrzeugführer schließlich in Höhe der Holtermannstraße kontrollieren.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle zeigte der Mann psychische Auffälligkeiten, so dass eine Befragung und die daraufhin erfolgten Anschlussermittlungen ergaben, dass der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt u.a. Neuroleptika eingenommen hatte.
Von dem 22-Jährigen wurde der Führerschein beschlagnahmt, jegliche Weiterfahrt untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.
Der Verkehrsteilnehmer, dem die Vorfahrt an der Kreuzung Leibnizstraße/Holtermannstraße genommen wurde und der durch das Fahrverhalten gefährdet wurde, konnte bislang nicht ermittelt werden. Dieser Fahrzeugführer oder weitere mögliche gefährdete Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich mit der Polizei unter der Rufnummer 04421/942-0 in Verbindung zu setzen.
Da viele Medikamente die Verkehrstüchtigkeit einschränken, weist die Polizei in diesem Zusammenhang daraufhin, vor Fahrtantritt immer die Beipackzettel der einzunehmenden Medikamente zu lesen.
"Jeder muss selbst vor Fahrantritt entscheiden, wie fit er sich fühlt und ob er entsprechende Warnhinweise zur Fahrtüchtigkeit auf dem Beipackzettel ignoriert" betont Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. "Kommt es zum Unfall, kann das schwerwiegende Konsequenzen wie z.B. ein Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben!"
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