Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Gefährdung des Straßenverkehrs in Wilhelmshaven mit der Konsequenz der Führerscheinbeschlagnahme
Wilhelmshaven (ots)
Polizeibeamte, die am späten Mittwochabend, 06.05.2020, eine Fahrzeugkontrolle durchführten, wurden gegen 23:25 Uhr auf einen dunklen Audi Kombi aufmerksam, der mit durchdrehenden Reifen und überhöhter Geschwindigkeit von einem Parkplatz nach links in die Güterstraße einbog, ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen.
Die Beamten entschlossen sich dazu, sowohl das Fahrzeug, als auch den Fahrer zu kontrollieren und folgten dem Pkw in die Güterstraße, Fahrtrichtung stadteinwärts. Der Pkw beschleunigte weiter und nachdem die Fahrt über mehrere Straßen durch das Stadtgebiet ging, wurden die Haltezeichen der Beamten an den Fahrer zunächst nicht missachtet, bis dieser schließlich in der Güterstraße auf einem Parkplatz hielt.
Nach der Personalienfeststellung und einem verkehrserzieherischen Gespräch begab sich der 22-jährige Fahrzeugführer in seinen Pkw und fuhr mit durchdrehenden Reifen und überhöhter Geschwindigkeit vom Parkplatz und nutzte u.a. die Gegenfahrbahn, ohne in den Einmündungsbereich einsehen zu können, so dass sich die Beamten entschlossen haben, den Fahrzeugführer erneut auf sein Fehlverhalten anzusprechen.
Beim Überqueren der genannten Kreuzung in Richtung der Marktstraße wurden dem Fahrzeugführer erneut Anhaltezeichen gegeben.
Vor dem Kreuzungsbereich Marktstraße/Werftstraße verringerte der 22-Jährige die Geschwindigkeit seines Pkw stark, "überfuhr" jedoch das "STOPP-Schild"- Verkehrszeichen 206, ohne an diesem stehen zu bleiben und hielt mit seinem Pkw letztendlich nach Überqueren der Kreuzung am rechten Fahrbahnrand, in Höhe der Markstraße 164.
Trotz des Herantretens der Beamten an das Fahrzeug, reagierte der Fahrzeugführer zunächst nicht, sondern fuhr plötzlich mit durchdrehenden Reifen vom Fahrbahnrand an, so dass der kontrollierende Beamte zur Seite weichen musste.
Zur daraufhin erneut aufgenommenen Verfolgung, wurden weitere Kräfte angefordert, während der Pkw mit unverändert überhöhter Geschwindigkeit die Marktstraße stadteinwärts fuhr.
Im Kreuzungsbereich der Schillerstraße/Börsenstraße wurde das Fahrzeug mit laufendem Motor und dem 22-Jährigen angetroffen.
Auch auf das deutliche Ansprechen der Beamten wurde die Fahrertür zunächst nicht geöffnet, nach dem Eintreffen von den Unterstützungskräften öffnete der Fahrzeugführer schließlich die Tür und nach einem kurzen Gerangel wurde die Person für die polizeilichen Anschlussmaßnahmen mit zur Dienststelle gebracht.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,00 Promille.
Aufgrund des auffälligen und gefahrenträchtigen Verhaltens des 22-Jährigen, bei dem die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges in Frage gestellt ist, ordnete die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis des 22-Jährigen an.
Die Polizei leitete aufgrund des grob verkehrswidrig und rücksichtslos gezeigten Verhaltens ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Verkehrs ein.
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