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POL-WHV: Polizei Varel klärt über Rechte und Pflichten von Fahrradfahrern und Autofahrern auf (mit Bildern)

POL-WHV: Polizei Varel klärt über Rechte und Pflichten von Fahrradfahrern und Autofahrern auf (mit Bildern)
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Varel (ots)

Bei der Polizei Varel gingen in letzter Zeit vermehrt 
Bürgerbeschwerden ein, die sich auf Verkehrssituationen zwischen 
Autofahrern und Radfahrern auf der Oldenburger Straße bezogen. 

"Die Fahrbahnbenutzung von Fahrradfahrern, insbesondere auf der 
Oldenburger Straße, führt offensichtlich bei einigen Kraftfahrern 
häufig zu Unverständnis", so Rainer Schönborn, Leiter des 
Polizeikommissariates Varel.

Die dort berechtigt fahrenden Radfahrer werden mitunter bedrängt bzw.
auch genötigt. Bei Überholvorgängen werden die Mindestabstände nicht 
eingehalten, obwohl die Gesetzgebung den Mindestabstand innerhalb 
geschlossener Ortschaften auf 1,50 m und außerhalb geschlossener 
Ortschaften sogar auf 2,00 m festgelegt hat.

Die Polizei Varel nimmt diese Beschwerden nun zum Anlass, 
Aufklärungsarbeit zu leisten um zukünftig entsprechende Konflikte im 
öffentlichen Straßenverkehr zu vermeiden. 

"Die Fahrbahn, also die Straße, darf grundsätzlich mit einem Fahrrad 
befahren werden, da das Fahrrad ein Fahrzeug gemäß § 2 StVO ist", 
erklärt Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter des 
Polizeikommissariates Varel.

Wenn benutzungspflichtige Radwege (Verkehrszeichen 237 "Radweg") 
vorhanden sind, müssen Radfahrer diese benutzen. Die 
Benutzungspflicht gilt jeweils für die Fahrtrichtung, die mit dem 
blauen Schild gekennzeichnet ist. 

Da die Radwegbenutzungspflicht zum großen Teil in Varel und in den 
Gemeinden Bockhorn und Zetel durch den Gehweg (Verkehrszeichen 239 
"Gehweg") aufgehoben worden ist, müssen die Fahrradfahrer die 
Fahrbahnen benutzen.

Auf den Gehwegen mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei!" ist das 
Radfahren erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Als Fahrradfahrer hat 
man hier also die Wahl, die Fahrbahn zu benutzen, aber auch immer in 
Fahrtrichtung. 
Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen und bis zum vollendeten 10. 
Lebensjahr können sie den Gehweg benutzen.


"Mit diesen kurzen Hinweisen erhoffen wir uns mehr Verständnis und 
einen besseren Umgang unter den Verkehrsteilnehmern", so Eugen 
Schnettler weiter.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

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