Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Pressemeldung der Polizei Varel, 24.09.2021-26.09.2021
Wilhelmshaven (ots)
-Fahren ohne Fahrerlaubnis/Rollerfahrer entzieht sich der Kontrolle Varel Am Freitagmorgen wollten Beamte des Pkw Varel in der Wiefelsteder Straße ein Mofa kontrollieren, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Fahrer des Mofa beschleunigte jedoch sein Fahrzeug auf ca. 70 km/h und flüchtete letztendlich vor der Polizei über einen Fußgängerpfad. Durch Hinweise aus der Bevölkerung konnte das Mofa in der Nähe auf einem Grundstück aufgefunden werden. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme konnte der Fahrer ermittelt werden. Dabei stellte sich heraus, dass der 18-jährige Vareler nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem konnte er keinen Nachweis über den Versicherungsschutz erbringen. -Fahren ohne Fahrerlaubnis Varel Am Freitag kontrollierte eine Streife gegen 21.45 Uhr in der Wilhelmshavener Straße einen 15-jährigen Fahrzeugführer eines Mofa. Vor der Kontrolle erreichte das Mofa eine Geschwindigkeit von ca. 45 km/h. Da der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. -Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln Bockhorn In der Nacht zu Samstag wurde gegen 00.40 Uhr ein Pkw-Fahrer durch eine Funkstreife aus Varel angehalten und überprüft. Bei der Kontrolle wurden Auffälligkeiten, die auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung hindeuten, festgestellt. Der 22-jährige Bockhorner räumte den Konsum von Marihuana 2 Stunden vor der Kontrolle ein. Nach einer Blutprobenentnahme wurde der Fahrer wieder entlassen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Der Fahrer muss jetzt mit einem Bußgeld und einem Fahrverbbot rechnen. -Zeuge beobachtete einen Verkehrsunfall Varel Am Samstag beobachtet ein Zeuge in der Neumühlenstraße einen Verkehrsunfall. Ein Fahrzeugführer touchierte beim Ausparken einen vor ihm stehenden Pkw. Anschließend setzte der Verursacher seine Fahrt fort. Der Zeuge konnte sich das Kennzeichen notieren und dem Geschädigten, der kurze Zeit später zum Fahrzeug wiederkehrte, weitergeben. Gegen den Verursacher wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
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