Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Pressemeldung der Polizei Jever
Jever (ots)
Verkehrsunfall mit leichtem Sachschaden: Wangerland, Inselstraße, 19.08.2022, 17.20 Uhr Ein 55-jähriger Pkw-Fahrer beabsichtigt von einem Parkplatz in die Inselstraße einzufahren und übersieht dabei einen bevorrechtigten 27-jährigen Pkw-Fahrer. Es kommt zum Zusammenstoß, wobei an beiden Fahrzeugen leichter Sachschaden entsteht.
Trunkenheit im Verkehr:
Am 20.08.2022, gegen 14.30 Uhr, fällt einem Polizeibeamten im Mühlenweg in Schortens ein Mann auf, der mit seinem Fahrrad in augenscheinlich sehr unsicherer Fahrweise unterwegs ist. Der 45-jährige Radfahrer wird daraufhin angehalten und kontrolliert. Hierbei wird festgestellt, dass der Mann erheblich unter Alkoholeinfluss steht. Ein durchgeführter Test am Alcomaten ergibt bei ihm eine Atemalkoholkonzentration von 2,16 Promille. Dem Mann wird eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wird eingeleitet.
Versuchter Betrug:
Auch weiterhin sind Betrüger mit ihrer besonderen Masche aktiv: Über den Messengerdienst "WhatsApp" werden die potentiellen Geschädigten von den Tätern angeschrieben, wobei Letztere sich als deren angebliche Kinder ausgeben. In der Nachricht wird mitgeteilt, dass man eine neue Rufnummer habe, die alte Rufnummer gelöscht werden könne und die folgende Kommunikation ausschließlich über die neue Rufnummer stattfinden solle. Im weiteren Verlauf wird dann um Ausführung von Zahlungen per Überweisung gebeten. Dies verbunden mit dem Versprechen, die geleisteten Zahlungen zeitnah rückerstatten zu wollen. Die Polizei rät dringend davon ab, derartige Zahlungen/Überweisungen zu tätigen! Stattdessen sollte, zur weiteren Abklärung mit den Angehörigen, über die bekannten, alten Rufnummern Kontakt aufgenommen und ggf. Strafanzeige erstattet werden.
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Am 20.08.2022, gegen 00.30 Uhr, wird in Schortens beim dortigen Pendlerparkplatz Ostiem ein 21-jähriger Mann kontrolliert, der mit einem E-Scooter unterwegs ist. Hierbei wird festgestellt, dass für das Gefährt keine erforderliche Haftpflichtversicherung besteht. Dem Mann wird die Weiterfahrt untersagt. Ein Strafverfahren wird eingeleitet.
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