Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Polizei weist auf Grenzen beim Drohnenfliegen hin
Wilhelmshaven (ots)
"Darf ich hier überhaupt mit meiner Drohne fliegen?" Diese Frage sollten sich verantwortungsbewusste Drohnen-Pilotinnen und -Piloten immer im Vorfeld stellen und verlässlich beantworten. Abstände zu Wohngebieten oder zu anderen Sperrzonen bzw. generelle Flugverbote sollten unbedingt beachtet werden. Gerade bei Ortsunkenntnis (z.B. bei im Urlaub mitgeführten Drohnen) empfiehlt die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, sich vor dem Start zu informieren und Restriktionen zu beachten. Erfolgt dies nicht, drohen empfindliche Strafen!
"Natürlich gibt es Sperrzonen, in denen eine Drohne weder starten, landen noch fliegen darf. Hierzu gehören z.B. Kraftwerke oder militärische Bereiche. Tabu sind zudem Menschenansammlungen, Industrieanlagen, Autobahnen, Bahngleise, Krankenhäuser, Naturschutzgebiete, Verfassungsorgane (z.B. Nds. Landtag), Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften sowie Gebiete in der Nähe von Flughäfen. Fremde Grundstücke dürfen nur mit Einverständnis des Eigentümers überflogen werden. Im Internet gibt es spezielle Karten, die exakt anzeigen, wo geflogen werden kann und wo nicht (z.B. www.dipul.de) Die Drohnenpilotin / der Drohnenpilot muss zudem grundsätzlich Sichtkontakt zur Drohne halten. Etwaige Hilfsmittel, z.B. ein Fernglas, begründen diesen Sichtkontakt nicht. Die Drohne darf in einem zulässigen Gebiet nur so hoch und so weit geflogen werden, dass eine sichere Steuerung gewährleistet ist - maximal jedoch 120 Meter" sagt Ole Peuckert, Pressesprecher der Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland.
Firmen haben die Möglichkeit, sich an die DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH zu wenden, um weitere Bereiche als Sperrzonen einrichten und markieren zu lassen. Geplant ist es, diese Bereiche zukünftig bei den neuen Drohnengenerationen so zu implementieren, so dass ein Flug in diese Bereiche automatisch unterbunden wird.
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