Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Pressemitteilung 20.10.23 -22.10.23
Wilhelmshaven (ots)
Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort Wilhelmshaven, Altengrodener Weg
In der Nacht zum Samstag, 21.10.2023, wurde im Altengrodener Weg ein Zaun durch ein bislang unbekanntes Fahrzeug beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Verkehrsunfall machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland unter 04421/942-0 zu melden.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Wilhelmshaven, Börsenstraße
Am Samstag, 21.10.2023, gg. 16.55 Uhr, beabsichtigt ein Fahrzeugführer mit seinem Pkw rückwärts in eine Parklücke einzuparken. Hierbei kommt es zu einem Zusammenstoß mit dem Pkw einer vorbeifahrenden Fahrzeugführerin. Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland unter 04421/942-0 zu melden.
Verkehrsunfall mit Sachschaden
Wilhelmshaven, Friedrich-Paffrath-Straße/Friedenstraße
Am Samstag, 21.10.2023, gg. 20.30 Uhr, befährt ein Fahrzeugführer mit seinem Pkw die Friedrich-Paffrath-Straße aus Richtung Kurt-Schumacher-Straße kommend und biegt nach links in die Friedenstraße ab. Hierbei kommt es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw. Beide Fahrzeuge sind nicht mehr fahrbereit und müssen abgeschleppt werden. Zur Unterstützung der polizeilichen Ermittlungen werden Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Unfallhergang machen können. Gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland unter 04421/942-0 zu melden.
Verkehrsunfall mit Sachschaden und Verletzten, Trunkenheit im Verkehr Wilhelmshaven, Schillerstraße
Am Sonntag, 22.10.2023, gg. 04.40 Uhr, gerät ein Fahrzeugführer mit seinem Pkw in der Schillerstraße nach links von der Fahrbahn ab und stößt gegen zwei ordnungsgemäß abgestellte Pkw. Hierbei entsteht Sachschaden, eine Person wird verletzt. Bei der anschließenden Verkehrsunfallaufnahme kann nicht eindeutig geklärt werden, wer den Pkw zum Unfallzeitpunkt geführt hat. Die Blutprobenentnahme wird bei allen Insassen des Verursacherfahrzeuges angeordnet.
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