Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Verkehrsunfall in Varel - 11-Jährige leicht verletzt - Polizei gibt Hinweise zum Thema "Verhalten an Bushaltestellen"
Varel (ots)
Am Donnerstag befuhr ein 43-Jähriger gegen 12.55 Uhr den Büppeler Weg. Beim Passieren eines gegenüberliegend wartenden Linienbusses erfasste er eine 11-Jährige Schülerin aus Varel, die hinter dem Bus die Straße queren wollte. Die 11-Jährige erlitt glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die besonderen Pflichten im Zusammenhang mit haltenden Bussen hingewiesen hin. Die Verhaltensweisen sind in der Straßenverkehrsordnung im § 20 - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse - geregelt. - An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. - Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten. - Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. - An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten. - Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. - Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
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