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Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

POL-WHV: Jugendlicher befördert vierjähriges Kind auf E-Scooter - Polizei informiert und gibt Verhaltenshinweise

Varel (ots)

Ohne Pflichtversicherung, unter Alkohol- oder 
Betäubungsmitteleinfluss oder auf Gehwegen unterwegs:
Die Verstöße, die bei der Nutzung von E-Scootern registriert werden, 
sind vielfältig und keine Seltenheit.

In der vergangenen Woche stellten Polizeibeamte der Vareler Polizei 
am dortigen Bahnhof im Rahmen der Streife einen E-Scooter fest, der 
von einem 15-Jährigen geführt wurde. Der Jugendliche war jedoch nicht
alleine unterwegs, sondern beförderte auf der Trittfläche ein 
vierjähriges Kind. Die Weiterfahrt wurde untersagt. 

+++ Hinweise der Polizei +++

In diesem Zusammenhang möchte der Präventionsbeauftragte der Polizei 
Varel, Eugen Schnettler, nochmals einige Hinweise für die Nutzung des
E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr geben.
"In diesem Fall kostet die Personenbeförderung auf dem E-Scooter nur 
zehn Euro Verwarngeld, aber das Gefahrenpotenzial beim einem 
unkontrollierten Sturz ist dennoch sehr hoch", erklärt Schnettler.

Was sollte man über die Benutzung über E-Scooter im öffentlichen 
Straßenverkehr wissen?

- Nicht alle öffentliche Wege dürfen befahren werden. 

- Wer ein E-Scooter (max. 20 km/h) fährt, muss Radwege oder 
Radfahrstreifen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die 
Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege dürfen nicht benutzt werden, 
weil sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit Fußgänger gefährden würden.

- Ein E-Scooter benötigt eine Betriebserlaubnis sowie eine 
Haftpflichtversicherung in Form einer aufklebbaren Plakette, wenn sie
im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.

- Am E-Scooter muss ein Schweinwerfer, ein Rücklicht, eine Klingel, 
Reflektoren und zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein.

- Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf man E-Scooter fahren. Eine 
Prüfung ist nicht erforderlich.

- Es besteht zwar keine Helmpflicht, aber einen geeigneten Helm 
sollte man auf jeden Fall tragen. 

- Sind keine Blinker vorhanden, muss das Abbiegen rechtszeitig und 
deutlich per Hand angezeigt werden.

- Das Nutzen von Handy ist während der Fahrt verboten.

- Da E-Scooter Kraftfahrzeuge sind, gelten dieselben 
Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. In der Probezeit und unter 21 
Jahren gilt hier auch das absolute Alkoholverbot. In einem aktuellen 
Urteil wurde ein Fahrer zu 1.200,- Euro Geldstrafe und einem halben 
Jahr Fahrerlaubnisentzug verurteilt, nachdem er mit 1,26 Promille im 
Blut erwischt worden ist.

- Jeder E-Scooter ist nur für eine Person zugelassen. Die Mitnahme 
einer weiteren Person ist nicht gestattet.

- Ein abgestellter E-Scooter darf weder den Verkehr noch 
Verkehrsteilnehmende behindern.



Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Mozartstraße 29
26382 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 942-104
Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216
E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de
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