Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
POL-WHV: Polizeikontrolle mit Folgen - 46-jährige Pkw-Fahrerin steht unter Betäubungsmitteleinfluss - Durchsuchungsmaßnahmen führen zur Beschlagnahme von Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen und Bargeld
Wilhelmshaven (ots)
Am Mittwochabend kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung im Kreuzungsbereich Zedeliusstraße/Schulstraße einen Pkw, an dessen Steuer sie auf eine 46-jährige Wilhelmshavenerin trafen. Als einer der Polizeibeamten an das Fahrzeug heran trat um der Fahrzeugführerin den Vorwurf hinsichtlich der widerrechtlichen Mobiltelefonnutzung während der Fahrt zu eröffnen, hatte die Wilhelmshavenerin das Telefonat immer noch nicht beendet. Im weiteren Verlauf der Kontrolle sahen die Beamten auf dem Beifahrersitz eine Tüte mit einer nicht geringen Menge Marihuana und stellten außerdem in einem im Fußraum des Beifahrersitzes befindlichen Korb weitere abgepackte nicht geringe Mengen an Betäubungsmittel, u.a. Kokain und Amphetamin, sowie Utensilien und Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich fest. Aufgrund der Gesamtumstände ergab sich der Verdacht, dass mit den genannten Betäubungsmitteln und den Utensilien Handel betrieben wird. Die Beamten nahmen die Wilhelmshavenerin, die bereits wegen gleichgelagerter Delikte in Erscheinung getreten ist, daraufhin vorläufig fest und verbrachten diese zur Dienststelle in die Mozartstraße, in der weitere Maßnahmen, u.a. eine Blutprobenentnahme, erfolgte. Hintergrund war die Einlassung der Fahrzeugführerin, dass diese unmittelbar vor dem Fahrtantritt Betäubungsmittel in Form von Cannabis und Amphetamin konsumiert habe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg und richterlichen Beschluss erfolgten anschließend Durchsuchungen der Wohnungen der 46-Jährigen sowie einer weiteren Person, die im Zusammenhang mit den eingeleiteten Ermittlungsverfahren steht. In den Wohnräumen in der Wilhelmshavener Innenstadt fanden die Beamten weitere Betäubungsmittel samt entsprechender Utensilien, u.a. diverse Klemmleistenbeutel, Bargeld und einen Schlagring und beschlagnahmten die Gegenstände. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte mangels Haftgründen keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, so dass die 46-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen Donnerstagmorgen wieder entlassen wurde.
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