FW-EN: Wetter - böswillige Alarmierung in der Nacht
Wetter (Ruhr) (ots)
Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Löscheinheit Alt-Wetter wurden in der Nacht zum 13.06.2023 um 01:51 Uhr erneut aus dem Schlaf gerissen. Das Einsatzstichwort auf den digitalen Meldeempfängern und der Handyalarmierung klang auch nicht gut. In der Karlstraße sollte ein Heimrauchmelder ausgelöst haben, mit dem Hinweis, es seien Brandgeruch und Brandrauch im Treppenhaus wahrnehmbar. Nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte konnte durch die Polizei zum Glück schnell Entwarnung gegeben werden. Es hatte weder ein Heimrauchmelder in dem Mehrfamilienhaus ausgelöst, noch waren Anzeichen von einem Brand wahrnehmbar. Die Kräfte brachen den Einsatz nach 15 Minuten ab und kehrten in ihre Betten zurück.
Die Feuerwehr macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Missbrauch des Notrufs und die böswillige Alarmierung der Feuerwehr zum "Spaß" in keinster Art und Weise lustig ist. Der böswillige Missbrauch des Notrufs ist nach § 145 StGB strafbar. Ebenso kann die Feuerwehr bei einem böswilligen Alarm dem Verursacher die Kosten für den Einsatz in Rechnung stellen. Neben der Strafbarkeit und den drohenden Kosten muss auch bedacht werden, dass während die Einsatzkräfte in einem böswilligen Einsatz sinnlos gebunden sind, ggf. andere Personen unter Umständen länger auf die tatsächlich benötigte Hilfe warten müssen.
Bei einem realen Brandereignis oder dem Anschein dessen ist es selbstverständlich weiterhin angebracht, die Feuerwehr zu alarmieren. Dies wird, auch bei einem Fehlalarm in guter Absicht, dem Meldenden nicht in Rechnung gestellt und ist kostenlos. Wichtig ist es auch hierbei: Bleiben Sie vor Ort, warten auf die Einsatzkräfte, weisen diese ein und halten sich für Rückfragen zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Wetter (Ruhr)
Patric Poblotzki
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