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BKA: 10 Jahre DNA-Analyse-Datei im Bundeskriminalamt - eine Erfolgsgeschichte Jede 3. Spur erfolgreich: schon über 66.000 Treffer

Wiesbaden (ots)

Eines der erfolgreichsten Instrumente der
Verbrechensbekämpfung feiert Geburtstag: Die DNA-Analyse-Datei im 
Bundeskriminalamt wird am 17. April 2008 zehn Jahre alt.
Was im Gründungsjahr 1998 mit 650 Datensätzen begann, ist im Laufe
der Jahre zu einer umfangreichen Datei mit aktuell 672.352 
Datensätzen angewachsen. Sie enthält sowohl DNA-Identfizierungsmuster
von Beschuldigten und Verurteilten, denen eine Straftat von 
erheblicher Bedeutung zur Last gelegt wird (542.745), als auch 
Tatortspuren (129.607). Monatlich kommen fast 10.000 neue Datensätze 
hinzu.
Die derzeit gespeicherten Datensätze verteilen sich in erster 
Linie auf qualifizierte Eigentumsdelikte wie zum Beispiel 
Bandendiebstahl (ca. 231.300), Sexualdelikte (ca. 97.600), 
Körperverletzungsdelikte (ca. 92.500), Raub- und Erpressungstaten 
(ca. 92.300), Rauschgift- (ca. 65.000) und Tötungsdelikte (ca. 
25.800).
Auf Basis dieser Daten ermöglicht die DNA-Analyse-Datei sowohl die
Zuordnung von Personen zu Spuren als auch das Erkennen von 
Tatzusammenhängen und kann somit wesentlich zur Tataufklärung 
beitragen. Darüber hinaus hilft sie, Tatverdächtige zu entlasten 
sowie Wiederholungstäter zu überführen.
Seit der Einrichtung der Datei konnten über 66.000 Treffer erzielt
werden. In fast 16.000 Fällen wurde ein Tatzusammenhang festgestellt 
(Spur-Spur-Treffer), d. h. derselbe Spurenverursacher wurde an 
verschiedenen Tatorten nachgewiesen. Über 50.000 Straftaten konnten 
aufgeklärt werden, weil eine am Tatort gesicherte Spur einer Person 
als Spurenverursacher zugeordnet werden konnte (Person-Spur- oder 
Spur-Person-Treffer). Damit liegt die Aufklärungsquote derzeit bei 
über 30 %. Fast jede 3. Spur führt zu einem Treffer mit einer Person.
Lang ist die Liste der Aufklärungserfolge, die aufgrund eines 
DNA-Spurenabgleichs erzielt wurden. Dabei sorgen vor allem Fälle für 
Aufsehen, bei denen eine Tat noch nach Jahrzehnten aufgeklärt werden 
kann. Ein solches Beispiel ist der Sexualmord an einer 13-jährigen 
Schülerin in Brandenburg im Jahr 1988, bei dem 2003 und damit 25 
Jahre nach der Tat die DNA-Analyse einer Spermaspur den Täter 
überführte, der später zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Auch 2005, als der Mörder eines Modedesigners in München innerhalb 
von zwei Tagen identifiziert wurde, zeigte sich die Effizienz der 
DNA-Analyse auf eindrucksvolle Weise.
Für die DNA-Analyse geeignet sind kleinste Spuren von 
Körperflüssigkeiten menschlicher Herkunft, aber auch andere 
Materialien wie Haut- und Knochenfragmente oder Haare. Sie werden bei
den unterschiedlichsten Straftaten als mögliche Beweismittel 
hinterlassen, z. B.:
- bei einem Wohnungseinbruch, wenn sich der Täter beim Einschlagen 
einer Fensterscheibe verletzt hat und Blutspuren an den Scherben 
anhaften,
- nach einer Vergewaltigung,
- bei einem Bankraub, wenn der Täter auf der Flucht eine Strumpfmaske
verloren hat und darin Speichelreste und Haare gesichert werden 
können,
- bei Mordfällen, wenn an der Bekleidung eines Tatverdächtigen 
Blutanhaftungen gesichert werden können,
- bei Verkehrsdelikten, wenn am Fahrzeug eines Verdächtigen 
Blutspuren gefunden werden, die von einem Verkehrsopfer stammen.
Wird DNA-fähiges Material gesichert oder bei mutmaßlichen Tätern 
bei einer Speichel- oder Blutprobe gewonnen, muss es spurenschonend 
behandelt werden und wird dann - bei Personen anonymisiert - an die 
Untersuchungsstellen beim BKA und in den Bundesländern 
weitergeleitet. Dort werden die Spuren und Proben molekulargenetisch 
untersucht und entschlüsselt, d. h. in anonyme Zahlenwerte umgesetzt.
Dabei werden nur die Abschnitte der menschlichen DNA untersucht, die 
keine genetischen Informationen enthalten. Diese Formeln, die 
sogenannten DNA-Identifizierungsmuster, erfassen das BKA und die 
Landeskriminalämter jeweils eigenverantwortlich in der 
DNA-Analyse-Datei.
Präsident Jörg Ziercke: "Die DNA-Analyse-Datei hat sich in den 10 
Jahren ihres Bestehens zu einem unverzichtbaren Instrument der 
effizienten Verbrechensbekämpfung entwickelt. Die Nutzung eines 
kriminaltechnischen Analyseverfahrens auf wissenschaftlicher 
Grundlage mit eindeutiger Identifizierungsmöglichkeit stellt einen 
Quantensprung dar. Selbst Jahrzehnte zurückliegende bislang 
ungeklärte Straftaten können mit Hilfe der DNA-Analyse-Datei 
aufgeklärt werden. Durch den verstärkten Austausch von 
DNA-Analyse-Daten mit unseren europäischen Partnern auf der Grundlage
des Vertrages von Prüm wird dieses Instrument auch in Zukunft weiter 
an Bedeutung gewinnen."

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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