BKA: 10 Jahre DNA-Analyse-Datei im Bundeskriminalamt - eine Erfolgsgeschichte Jede 3. Spur erfolgreich: schon über 66.000 Treffer
Wiesbaden (ots)
Eines der erfolgreichsten Instrumente der Verbrechensbekämpfung feiert Geburtstag: Die DNA-Analyse-Datei im Bundeskriminalamt wird am 17. April 2008 zehn Jahre alt.
Was im Gründungsjahr 1998 mit 650 Datensätzen begann, ist im Laufe der Jahre zu einer umfangreichen Datei mit aktuell 672.352 Datensätzen angewachsen. Sie enthält sowohl DNA-Identfizierungsmuster von Beschuldigten und Verurteilten, denen eine Straftat von erheblicher Bedeutung zur Last gelegt wird (542.745), als auch Tatortspuren (129.607). Monatlich kommen fast 10.000 neue Datensätze hinzu.
Die derzeit gespeicherten Datensätze verteilen sich in erster Linie auf qualifizierte Eigentumsdelikte wie zum Beispiel Bandendiebstahl (ca. 231.300), Sexualdelikte (ca. 97.600), Körperverletzungsdelikte (ca. 92.500), Raub- und Erpressungstaten (ca. 92.300), Rauschgift- (ca. 65.000) und Tötungsdelikte (ca. 25.800).
Auf Basis dieser Daten ermöglicht die DNA-Analyse-Datei sowohl die Zuordnung von Personen zu Spuren als auch das Erkennen von Tatzusammenhängen und kann somit wesentlich zur Tataufklärung beitragen. Darüber hinaus hilft sie, Tatverdächtige zu entlasten sowie Wiederholungstäter zu überführen.
Seit der Einrichtung der Datei konnten über 66.000 Treffer erzielt werden. In fast 16.000 Fällen wurde ein Tatzusammenhang festgestellt (Spur-Spur-Treffer), d. h. derselbe Spurenverursacher wurde an verschiedenen Tatorten nachgewiesen. Über 50.000 Straftaten konnten aufgeklärt werden, weil eine am Tatort gesicherte Spur einer Person als Spurenverursacher zugeordnet werden konnte (Person-Spur- oder Spur-Person-Treffer). Damit liegt die Aufklärungsquote derzeit bei über 30 %. Fast jede 3. Spur führt zu einem Treffer mit einer Person.
Lang ist die Liste der Aufklärungserfolge, die aufgrund eines DNA-Spurenabgleichs erzielt wurden. Dabei sorgen vor allem Fälle für Aufsehen, bei denen eine Tat noch nach Jahrzehnten aufgeklärt werden kann. Ein solches Beispiel ist der Sexualmord an einer 13-jährigen Schülerin in Brandenburg im Jahr 1988, bei dem 2003 und damit 25 Jahre nach der Tat die DNA-Analyse einer Spermaspur den Täter überführte, der später zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Auch 2005, als der Mörder eines Modedesigners in München innerhalb von zwei Tagen identifiziert wurde, zeigte sich die Effizienz der DNA-Analyse auf eindrucksvolle Weise.
Für die DNA-Analyse geeignet sind kleinste Spuren von Körperflüssigkeiten menschlicher Herkunft, aber auch andere Materialien wie Haut- und Knochenfragmente oder Haare. Sie werden bei den unterschiedlichsten Straftaten als mögliche Beweismittel hinterlassen, z. B.: - bei einem Wohnungseinbruch, wenn sich der Täter beim Einschlagen einer Fensterscheibe verletzt hat und Blutspuren an den Scherben anhaften, - nach einer Vergewaltigung, - bei einem Bankraub, wenn der Täter auf der Flucht eine Strumpfmaske verloren hat und darin Speichelreste und Haare gesichert werden können, - bei Mordfällen, wenn an der Bekleidung eines Tatverdächtigen Blutanhaftungen gesichert werden können, - bei Verkehrsdelikten, wenn am Fahrzeug eines Verdächtigen Blutspuren gefunden werden, die von einem Verkehrsopfer stammen.
Wird DNA-fähiges Material gesichert oder bei mutmaßlichen Tätern bei einer Speichel- oder Blutprobe gewonnen, muss es spurenschonend behandelt werden und wird dann - bei Personen anonymisiert - an die Untersuchungsstellen beim BKA und in den Bundesländern weitergeleitet. Dort werden die Spuren und Proben molekulargenetisch untersucht und entschlüsselt, d. h. in anonyme Zahlenwerte umgesetzt. Dabei werden nur die Abschnitte der menschlichen DNA untersucht, die keine genetischen Informationen enthalten. Diese Formeln, die sogenannten DNA-Identifizierungsmuster, erfassen das BKA und die Landeskriminalämter jeweils eigenverantwortlich in der DNA-Analyse-Datei.
Präsident Jörg Ziercke: "Die DNA-Analyse-Datei hat sich in den 10 Jahren ihres Bestehens zu einem unverzichtbaren Instrument der effizienten Verbrechensbekämpfung entwickelt. Die Nutzung eines kriminaltechnischen Analyseverfahrens auf wissenschaftlicher Grundlage mit eindeutiger Identifizierungsmöglichkeit stellt einen Quantensprung dar. Selbst Jahrzehnte zurückliegende bislang ungeklärte Straftaten können mit Hilfe der DNA-Analyse-Datei aufgeklärt werden. Durch den verstärkten Austausch von DNA-Analyse-Daten mit unseren europäischen Partnern auf der Grundlage des Vertrages von Prüm wird dieses Instrument auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen."
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