BKA: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt teilen mit: BKA erneut erfolgreich im Kampf gegen Zahlungskartenkriminalität - Durchsuchungsmaßnahmen gegen osteuropäische Fälscherbande -
Wiesbaden (ots)
Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) haben mit Unterstützung der Polizeien Bergisch Gladbach und Köln in den Morgenstunden des 06.08.08 in Bergisch Gladbach, Rösrath, Köln, Langenfeld und Bottrop u.a. wegen des Verdachts der Fälschung von Zahlungskarten fünfzehn Wohnungen durchsucht sowie zwei Haftbefehle vollstreckt. Ein 25-jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde festgenommen. Ein weiterer Haftbefehl richtet sich gegen einen 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der sich bereits wegen Tankkartenbetrugs in belgischer Untersuchungshaft befindet.
Seit Februar 2008 ermittelt das BKA gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und des Kraftfahrzeugschmuggels und -hehlerei. Die Täter haben Geldausgabeautomaten in Deutschland manipuliert und Zahlungskartendaten von Bankkunden abgegriffen. Mit den erlangten Daten stellten die Täter gefälschte Zahlungskarten her, mit denen in den Niederlanden, Bulgarien und Italien illegal Bargeld abgehoben wurde.
Darüber hinaus haben die Beschuldigten Tankkarten aus LKW gestohlen oder bereits direkt am Tatort ausgelesen und mit den so erlangten Daten gefälschte Dubletten gefertigt. Diese gefälschten Tankkarten wurden später an Tankstellen in Deutschland, Belgien und den Niederlanden eingesetzt. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden von der internationalen Tätergruppierung zumeist türkische LKW vorwiegend in den Niederlanden, aber auch in Deutschland mit den gefälschten Tankkarten betankt.
Die Durchsuchungen führten zum Auffinden umfangreichen Beweismaterials. Sowohl die Auswertung dieses Materials als auch die Ermittlungen dauern an. Weitere Auskünfte können zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.
Die nun durchgeführten Maßnahmen setzen die Reihe der vom BKA in den letzten Monaten erzielten Erfolge im Zuge der Bekämpfung der Zahlungskartenkriminalität fort (siehe auch Pressemitteilungen auf www.bka.de / Presse / Pressemitteilungen / 21.07.08, 16.07.08, 02.05.08, 04.03.08).
Allgemeine Informationen zum Thema "Skimming" Im Jahr 2007 wurden bundesweit 459 Geldautomaten von Straftätern manipuliert; im ersten Halbjahr 2008 ist die Tendenz weiter steigend. Der Schaden, der 2007 durch den widerrechtlichen Einsatz der kopierten Kartendaten entstanden ist, lag im zweistelligen Millionenbereich. Auch im Ausland werden Zahlungskarten deutscher Staatsangehöriger immer wieder ausgespäht. Die Straftäter sind in nahezu allen Urlaubsländern aktiv.
Tipps des BKA, um sich effektiv vor Schäden zu schützen - Achten Sie auf Auffälligkeiten an den Türöffnern von Banken sowie an Geldautomaten und informieren Sie bei Verdacht die Polizei oder das Kreditinstitut vor Ort.
- Sofern Sie im Besitz von mehreren Zahlungskarten sind, sollten Sie den Türöffner eines Kreditinstitutes nicht mit der Karte nutzen, mit der Sie anschließend die Transaktion am Geldautomaten durchführen möchten.
- Verdecken Sie die Eingabe der PIN/Geheimzahl, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen der Geheimzahl erheblich.
Darüber hinaus gilt grundsätzlich: - Notieren Sie niemals die PIN/Geheimzahl - speziell nicht auf der Zahlungskarte.
- Geben Sie niemals an einem Geldautomaten mehrfach die PIN/Geheimzahl ein, wenn Sie von einer Ihnen unbekannten Person dazu aufgefordert werden.
- Geben Sie die Zahlungskarte nicht aus der Hand und überlassen Sie diese keinem Dritten.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge der Polizei oder dem Kreditinstitut vor Ort. Lassen Sie im Zweifelsfall bereits frühzeitig die Zahlungskarte sperren.
- Bewahren Sie die Belege auf. Dies erleichtert im Schadensfall die Arbeit der Polizei.
Weitere Präventionstipps finden Sie auf der Homepage der Polizeilichen Kriminalpräven-tion der Länder und des Bundes (http://www.polizei-beratung.de) unter dem Stichwort "Zahlungskarten".
Rückfragen bitte an:
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