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BKA: Jahresbericht der Zentralstelle für (Geldwäsche-) Verdachtsanzeigen (FIU Deutschland) 2007 Phänomen "Phising und Finanzagenten" erneut Schwerpunkt beim Hinweisaufkommen

Wiesbaden (ots)

Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht heute
den Jahresbericht 2007 der FIU (Financial Intelligence Unit) 
Deutschland. Demnach wurden im vergangenen Jahr insgesamt 9.080 
Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemeldet. Dies 
bedeutet gegenüber dem Vorjahr (2006: 10.051 Anzeigen) einen Rückgang
um knapp 10 %. Das verminderte Anzeigenaufkommen ist in erster Linie 
auf den Rückgang von Verdachtsanzeigen durch Kredit- und 
Finanzdienstleistungsinstitute zurückzuführen (10 % bzw. 9 % weniger 
als 2006). Das Meldeverhalten der Verpflichteten nach dem GwG gem. § 
3 Abs. 1 GwG (so genannte "rechtsberatende Berufsgruppen" sowie 
"sonstige Gewerbetreibende") ist mit 24 Anzeigen im Jahr 2007 nach 
wie vor unzureichend. Mitteilungen der Finanzbehörden haben sich 
dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 7 % erhöht.
Die Zahl der Hinweise auf Betrugsdelikte in den Anzeigen ist 
verglichen mit 2006 um fast 17 % auf 3.248 gestiegen. Dabei hingen 
2.646 Verdachtsanzeigen - also fast ein Drittel des gesamten 
Hinweisaufkommens - mit dem Phänomen "Phishing und Finanzagenten" 
zusammen. Bei "Finanzagenten" handelt es sich um Personen, die dazu 
angeworben werden, ihr Privatkonto für Transaktionen (Annahme und 
Weiterleitung von Geldern auf Anweisung Dritter) zur Verfügung zu 
stellen, wofür ihnen in der Regel eine Provision versprochen wird.
In den zunehmend professioneller gestalteten Anwerbemails werden 
zum Beispiel "Partner" gesucht, die für eine "weltweit operierende 
Firma mit tadellosem Ruf" helfen könnten, "Bezahlungen schneller zu 
bekommen". Als "leistungsorientiertes Gehalt" werden zumeist 5 bis 8 
% der zu transferierenden Geldsummen angeboten. Immer wieder lassen 
sich Internet-User unter anderem von der hohen Provision verlocken. 
Dabei verdrängen sie (oder sind sich dessen gar nicht bewusst), dass 
"Finanzagenten" sich nach GwG strafbar machen.
"Finanzagenten" werden von deutschen Strafverfolgungsbehörden 
zunehmend wegen Geldwäsche belangt - das BKA warnt deshalb erneut 
eindringlich davor, sich als "Finanzagent" missbrauchen zu lassen. Im
Falle einer Verurteilung liegt das Strafmaß zwischen 3 Monaten und 5 
Jahren. Zudem kommen in der Regel empfindliche Geldbußen hinzu.
Bei den Anzeigen mit dem Verdachtsgrund Terrorismusfinanzierung 
war 2007 ein Anstieg zu verzeichnen. Während 2006 noch 59 
entsprechende Verdachtsanzeigen registriert wurden, erhöhte sich die 
Zahl im vergangenen Jahr auf 90. Festzustellen ist, dass durch die 
Überprüfung verdächtiger Transaktionen oder Sachverhalte über einen 
langen Zeitraum und den Abgleich mit aktuellen Verdachtsanzeigen 
häufig Erkenntnisse über Personen mit extremistischem Potenzial 
gewonnen werden können.
In insgesamt 718 Fällen führte die FIU im vergangenen Jahr 
Schriftverkehr mit dem Ausland, was einer Steigerung von rund 9 % 
gegenüber 2006 entspricht. Dabei waren 62 verschiedene Staaten in den
Informationsaustausch eingebunden. Dies untermauert die vollständige 
Integration der FIU Deutschland in den weltweiten 
FIU-Informationsverbund. Die Kontakte über die FIU ergänzen die 
Informationskanäle des BKA (Interpol, Europol etc.) und sorgen dafür,
dass Hinweise schnell ausgetauscht und in Ermittlungsverfahren 
eingebracht werden können.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der FIU lag im Jahr 2007 in einem 
EU-Projekt zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung in Albanien.
Die erfolgreiche Arbeit der FIU Deutschland als nationale 
Zentralstelle hat sich im vergangenen Jahr auch in einer 
beträchtlichen Zahl von Fällen gezeigt, in denen bestehende 
Ermittlungsverfahren in den Bundesländern mit Informationen 
angereichert bzw. neue Verfahren durch entsprechende Informationen 
von ausländischen FIU initiiert werden konnten.
Sowohl durch Anfragen an ausländische FIU als auch bei 
Auskunftsersuchen von diesen konnten sehr schnell z.B. 
Sicherungsmaßnahmen von Vermögenswerten eingeleitet oder 
Ermittlungskomplexe aus den Bereichen der Allgemeinen und der 
Organisierten Kriminalität zusammengeführt werden.
Für das Jahr 2008 ist insbesondere durch die Umsetzung der 3. 
EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht eine breitere 
Informationsbasis für die FIU Deutschland zu erwarten. Die 
entsprechenden Gesetzesänderungen traten am 21.08.2008 in Deutschland
in Kraft.
Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit liegt der Schwerpunkt 
im laufenden Jahr in der weiteren Umsetzung der FIU-Maßnahmen in 
Albanien.
Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der 
Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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