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BKA: BUNDESLAGEBILD KORRUPTION 2007 Bundeskriminalamt veröffentlicht Zahlen für Deutschland

Wiesbaden (ots)

Im Jahr 2007 wurden vom BKA und den
Landespolizeidienststellen 9.563 Korruptionsstraftaten und damit 38 %
mehr als im Vorjahr (6.895) registriert. Der Anstieg der Fallzahlen 
ist auf mehrere Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter 
Einzelstraftaten zurückzuführen. So wurden in einem in Berlin 
geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit 
Führerscheinprüfungen nahezu 3.500 Einzelstraftaten erfasst.
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist dagegen gegenüber dem 
Vorjahr nahezu konstant geblieben: 1.599 Ermittlungsverfahren wurden 
im Jahr 2007 gemeldet; 2006 waren es 1.609.
Bei den so genannten Begleitdelikten, also den direkt mit 
Korruptionsstraftaten zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- 
und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), wurde im
Jahr 2007 mit 1.478 Straftaten (2006: 1.776) der niedrigste Wert in 
den vergangenen fünf Jahren registriert.
Im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten wurden insgesamt 2.323 
Tatverdächtige polizeilich bekannt, davon 1.218 Korrumpierende (so 
genannte "Geber") und 1.105 Korrumpierte (so genannte "Nehmer").
Die Tatverdächtigen sind den unterschiedlichsten Berufsgruppen und 
Branchen zuzuordnen; Schwerpunkte liegen wie im Jahr 2006 bei den 
Gebern im Bau- und Dienstleistungsgewerbe sowie bei den Nehmern im 
Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Bei den Vorteilen auf der Nehmerseite bilden wie in den Vorjahren 
Sachzuwendungen und Zuwendungen von Bargeld den Schwerpunkt. Das 
bevorzugte Zielfeld korruptiven Handelns auf der Geberseite lag, 
ebenso wie in den Vorjahren, im Bereich "Erlangung von Aufträgen".
Bewertung und Ausblick
Im Jahr 2007 ist, gemessen an den gemeldeten Ermittlungsverfahren, 
keine gravierende Änderung der Korruptionslage in Deutschland 
feststellbar. Der Anstieg der Fallzahlen ist durch mehrere 
Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter Einzelstraftaten zu 
erklären. Gleichwohl ist - nicht zuletzt durch die mediale 
Darstellung herausragender nationaler und internationaler 
Korruptionsfälle - eine zunehmende Sensibilität und gesteigerte 
Wahrnehmung für das Phänomen und dessen schädliche Auswirkungen zu 
erkennen. Dies zeigt sich z. B. in der steigenden Zahl der 
Einrichtung so genannter Compliance-Bereiche in den Unternehmen.
Die Tatsache, dass statistisch gesehen die öffentliche Verwaltung 
schwerpunktmäßig von Korruption betroffen ist, ist auch darauf 
zurückzuführen, dass dort mittlerweile flächendeckend 
Anti-Korruptionsprogramme und entsprechende Kontrollsysteme 
eingeführt wurden.
Positiv ist zu werten, dass der überwiegende Anteil der Verfahren 
wie in den Vorjahren auf Grund externer Hinweise eingeleitet wurde. 
Dies zeigt, dass die Bereitschaft zur Anzeige von 
Korruptionsstraftaten weiter anhält und die diesbezüglichen 
Sensibilisierungsmaßnahmen Wirkung zeigen.
Durch das Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes am 
01.01.2008 wurden die Delikte Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 332,
334 StGB) sowie Bestechung und Bestechlichkeit im wirtschaftlichen 
Verkehr (§ 299, unter der Voraussetzung des § 300 Satz 2 StGB) in den
Straftatenkatalog des Paragrafen 100 a der Strafprozessordnung (StPO)
aufgenommen.
Dies hat die Ermittlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung der 
Korruptionskriminalität verbessert und neue Wege der Beweisführung 
eröffnet. Inwieweit sich dies bereits im Jahr 2008 statistisch 
auswirkt, bleibt abzuwarten.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Wettbewerbsverzerrung, Verlust von 
Arbeitsplätzen, Reputationsverluste ganzer Wirtschaftszweige bis hin 
zu Vertrauensverlusten in die Funktionsfähigkeit der bestehenden 
Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung - Korruption hat weitreichende 
wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen. Ermittlungen gegen 
internationale Korruptionsgeflechte zeigen zudem, dass die 
Gewinnspannen in diesem Deliktsfeld enorm hoch sind."
Im Rahmen der BKA-Herbsttagung vom 12.-14.11.2008, die sich in 
diesem Jahr dem Thema "Wirtschaftskriminalität und Globalisierung" 
widmet, werden Sicherheitsexperten, Vertreter von Polizei, Justiz, 
Forschung und Lehre bei der Behandlung bedeutender Phänomene der 
Wirtschaftskriminalität auch auf das Deliktsfeld Korruption eingehen.
Weitere Einzelheiten zur BKA-Herbsttagung finden Sie auf der 
Homepage des BKA, www.bka.de unter Veranstaltungen, sowie zum 
Lagebild Korruption unter Berichte und Statistiken/Kriminalitätslage.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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