BKA: BUNDESLAGEBILD KORRUPTION 2007 Bundeskriminalamt veröffentlicht Zahlen für Deutschland
Wiesbaden (ots)
Im Jahr 2007 wurden vom BKA und den Landespolizeidienststellen 9.563 Korruptionsstraftaten und damit 38 % mehr als im Vorjahr (6.895) registriert. Der Anstieg der Fallzahlen ist auf mehrere Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter Einzelstraftaten zurückzuführen. So wurden in einem in Berlin geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Führerscheinprüfungen nahezu 3.500 Einzelstraftaten erfasst.
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist dagegen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben: 1.599 Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2007 gemeldet; 2006 waren es 1.609.
Bei den so genannten Begleitdelikten, also den direkt mit Korruptionsstraftaten zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), wurde im Jahr 2007 mit 1.478 Straftaten (2006: 1.776) der niedrigste Wert in den vergangenen fünf Jahren registriert.
Im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten wurden insgesamt 2.323 Tatverdächtige polizeilich bekannt, davon 1.218 Korrumpierende (so genannte "Geber") und 1.105 Korrumpierte (so genannte "Nehmer"). Die Tatverdächtigen sind den unterschiedlichsten Berufsgruppen und Branchen zuzuordnen; Schwerpunkte liegen wie im Jahr 2006 bei den Gebern im Bau- und Dienstleistungsgewerbe sowie bei den Nehmern im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Bei den Vorteilen auf der Nehmerseite bilden wie in den Vorjahren Sachzuwendungen und Zuwendungen von Bargeld den Schwerpunkt. Das bevorzugte Zielfeld korruptiven Handelns auf der Geberseite lag, ebenso wie in den Vorjahren, im Bereich "Erlangung von Aufträgen".
Bewertung und Ausblick Im Jahr 2007 ist, gemessen an den gemeldeten Ermittlungsverfahren, keine gravierende Änderung der Korruptionslage in Deutschland feststellbar. Der Anstieg der Fallzahlen ist durch mehrere Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter Einzelstraftaten zu erklären. Gleichwohl ist - nicht zuletzt durch die mediale Darstellung herausragender nationaler und internationaler Korruptionsfälle - eine zunehmende Sensibilität und gesteigerte Wahrnehmung für das Phänomen und dessen schädliche Auswirkungen zu erkennen. Dies zeigt sich z. B. in der steigenden Zahl der Einrichtung so genannter Compliance-Bereiche in den Unternehmen.
Die Tatsache, dass statistisch gesehen die öffentliche Verwaltung schwerpunktmäßig von Korruption betroffen ist, ist auch darauf zurückzuführen, dass dort mittlerweile flächendeckend Anti-Korruptionsprogramme und entsprechende Kontrollsysteme eingeführt wurden.
Positiv ist zu werten, dass der überwiegende Anteil der Verfahren wie in den Vorjahren auf Grund externer Hinweise eingeleitet wurde. Dies zeigt, dass die Bereitschaft zur Anzeige von Korruptionsstraftaten weiter anhält und die diesbezüglichen Sensibilisierungsmaßnahmen Wirkung zeigen.
Durch das Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes am 01.01.2008 wurden die Delikte Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 332, 334 StGB) sowie Bestechung und Bestechlichkeit im wirtschaftlichen Verkehr (§ 299, unter der Voraussetzung des § 300 Satz 2 StGB) in den Straftatenkatalog des Paragrafen 100 a der Strafprozessordnung (StPO) aufgenommen. Dies hat die Ermittlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung der Korruptionskriminalität verbessert und neue Wege der Beweisführung eröffnet. Inwieweit sich dies bereits im Jahr 2008 statistisch auswirkt, bleibt abzuwarten.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Wettbewerbsverzerrung, Verlust von Arbeitsplätzen, Reputationsverluste ganzer Wirtschaftszweige bis hin zu Vertrauensverlusten in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung - Korruption hat weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen. Ermittlungen gegen internationale Korruptionsgeflechte zeigen zudem, dass die Gewinnspannen in diesem Deliktsfeld enorm hoch sind."
Im Rahmen der BKA-Herbsttagung vom 12.-14.11.2008, die sich in diesem Jahr dem Thema "Wirtschaftskriminalität und Globalisierung" widmet, werden Sicherheitsexperten, Vertreter von Polizei, Justiz, Forschung und Lehre bei der Behandlung bedeutender Phänomene der Wirtschaftskriminalität auch auf das Deliktsfeld Korruption eingehen.
Weitere Einzelheiten zur BKA-Herbsttagung finden Sie auf der Homepage des BKA, www.bka.de unter Veranstaltungen, sowie zum Lagebild Korruption unter Berichte und Statistiken/Kriminalitätslage.
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