BKA: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, ZKA und BKA Bundesweite Durchsuchungen gegen nigerianische Geldwäscher und Schleuser
Wiesbaden (ots)
Frankfurt/Köln/Wiesbaden, 12.12.2008
Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt ein Ermittlungsverfahren gegen eine Schleuserbande. Die Mitglieder der Bande stehen im Verdacht, Teil einer größeren kriminellen Organisation zu sein, der Geldwäsche, bandenmäßige Schleusung, Handel mit Betäubungsmitteln, Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug sowie das Betreiben unerlaubter Finanztransfergeschäfte vorgeworfen wird.
In dem Verfahren wurden am 10.12.2008 mit 130 Beamten der Polizei und des Zolls bundesweit 21 Objekte, unter anderem in Frankfurt/Main, Kassel, München, Berlin und Köln durchsucht.
Anlass der Ermittlungen war eine Bargeldkontrolle im Mai 2007 am Flughafen Madrid. Die spanischen Zollbehörden fanden bei einem nigerianischen Staatsangehörigen, der in Deutschland lebt und nicht über eigene Einkünfte verfügt, Bargeld in Höhe von 364.000,- , dessen legale Herkunft zweifelhaft war. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sind die sieben Beschuldigten, auf welche das Verfahren in der Folgezeit ausgeweitet wurde, unter anderem verdächtig, in großem Umfang die Erschleichung von Aufenthaltstiteln bei einer Deutschen Botschaft im Ausland gegen Bezahlung organisiert zu haben. Die so erlangten Visa dienten schleusungswilligen Nigerianern als Grundlage für ihre Einreise nach Deutschland. Nach ihrer Ankunft wurden ihnen die Ausweisdokumente von den Schleusern abgenommen, so dass sich die Personen illegal in Deutschland aufhalten. Diese beantragten dann unter falscher Angabe ihrer Personalien Asyl in Deutschland.
Die illegal erwirtschafteten Gelder wurden bundesweit über verschiedene Konten "gewaschen", indem sie entweder direkt ins Ausland transferiert wurden oder zum Kauf von sodann nach Nigeria exportierten Waren (wie z.B. Lautsprecheranlagen oder andere technische Geräte) dienten.
Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht erteilt werden.
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