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BKA: Staatsanwaltschaft Lübeck und Bundeskriminalamt teilen mit: Internationale Durchsuchungsmaßnahmen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und der Kursmanipulation

Wiesbaden (ots)

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der
Staatsanwaltschaft (StA) Lübeck und des Bundeskriminalamtes (BKA) 
wegen des Verdachts des Betruges und des Verstoßes gegen das 
Wertpapierhandelsgesetz (Kursmanipulation) wurden gestern umfassende,
international koordinierte Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Ermittlungen richten sich gegen eine international 
organisierte Tätergruppierung, u.a. vier deutsche Tatverdächtige. Die
Beschuldigten stehen im Verdacht, wertlose Firmen an den ungeregelten
Markt (Open Market oder Entry Standard) der Deutschen Börse gebracht 
zu haben. Durch zielgerichtete Pressemitteilungen, Börsenbriefe und 
in Auftrag gegebenen bzw. wechselseitigen Aktienhandel wurden die 
Kurse in die Höhe getrieben, um Gewinne von mehreren Millionen Euro 
zu erzielen. Mit dem Abverkauf der wertlosen Aktien wurden Aktionäre 
getäuscht und in ihrem Vermögen geschädigt.
Die involvierten Unternehmen stammen primär aus der Trend- und 
Modebranche sowie dem Rohstoff- und Telekommunikationssektor.
Am 17.12.08 wurden in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Landeskriminalämtern Kiel 
und Hamburg sowie der Schweizer Kriminalpolizei über 20 
Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Der regionale 
Schwerpunkt lag im Raum Norddeutschland. Es wurde umfangreiches 
Beweismaterial sichergestellt.
Im Verlauf der Durchsuchungsmaßnahmen veranlasste die 
US-amerikanische Börsenaufsicht United States Security (SEC) eine 
Handelsaussetzung am OTC Bulletin Board. Darüber hinaus wurde bei 
mehreren so genannten "Market Makern" in den USA eine unangemeldete 
Buchprüfung veranlasst.
Im Ausland gegründete Aktiengesellschaften, etwa aus den USA, 
Kanada oder der Schweiz, werden häufig in den Freiverkehr an 
deutschen Börsen einbezogen. In der Vergangenheit haben verschiedene 
Börsenbriefe viele dieser Gesellschaften zum Kauf empfohlen. Anstelle
des von den Anlegern erhofften Kursanstiegs kam es in den meisten 
Fällen jedoch innerhalb kürzester Zeit zu enormen Kursverlusten.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor einem Investment die 
Anlagestrategie kritisch zu überprüfen und sich eingehend zu 
informieren. Handelsregisterdaten etwa zu Schweizer 
Aktiengesellschaften lassen sich über das Internet recherchieren. 
Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlicht 
zudem regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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