BKA: Staatsanwaltschaft Lübeck und Bundeskriminalamt teilen mit: Internationale Durchsuchungsmaßnahmen wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und der Kursmanipulation
Wiesbaden (ots)
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft (StA) Lübeck und des Bundeskriminalamtes (BKA) wegen des Verdachts des Betruges und des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (Kursmanipulation) wurden gestern umfassende, international koordinierte Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Ermittlungen richten sich gegen eine international organisierte Tätergruppierung, u.a. vier deutsche Tatverdächtige. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, wertlose Firmen an den ungeregelten Markt (Open Market oder Entry Standard) der Deutschen Börse gebracht zu haben. Durch zielgerichtete Pressemitteilungen, Börsenbriefe und in Auftrag gegebenen bzw. wechselseitigen Aktienhandel wurden die Kurse in die Höhe getrieben, um Gewinne von mehreren Millionen Euro zu erzielen. Mit dem Abverkauf der wertlosen Aktien wurden Aktionäre getäuscht und in ihrem Vermögen geschädigt. Die involvierten Unternehmen stammen primär aus der Trend- und Modebranche sowie dem Rohstoff- und Telekommunikationssektor.
Am 17.12.08 wurden in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Landeskriminalämtern Kiel und Hamburg sowie der Schweizer Kriminalpolizei über 20 Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Der regionale Schwerpunkt lag im Raum Norddeutschland. Es wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Im Verlauf der Durchsuchungsmaßnahmen veranlasste die US-amerikanische Börsenaufsicht United States Security (SEC) eine Handelsaussetzung am OTC Bulletin Board. Darüber hinaus wurde bei mehreren so genannten "Market Makern" in den USA eine unangemeldete Buchprüfung veranlasst.
Im Ausland gegründete Aktiengesellschaften, etwa aus den USA, Kanada oder der Schweiz, werden häufig in den Freiverkehr an deutschen Börsen einbezogen. In der Vergangenheit haben verschiedene Börsenbriefe viele dieser Gesellschaften zum Kauf empfohlen. Anstelle des von den Anlegern erhofften Kursanstiegs kam es in den meisten Fällen jedoch innerhalb kürzester Zeit zu enormen Kursverlusten.
Die BaFin rät allen Anlegern, vor einem Investment die Anlagestrategie kritisch zu überprüfen und sich eingehend zu informieren. Handelsregisterdaten etwa zu Schweizer Aktiengesellschaften lassen sich über das Internet recherchieren. Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlicht zudem regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten.
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