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BKA: BKA legt Beschwerde gegen Eilanordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ein

Wiesbaden (ots)

Das Bundeskriminalamt (BKA) legt gegen die
Eilanordnung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden zum 
Akkreditierungsverfahren Beschwerde ein.
Die Einbindung des BKA bei Akkreditierungsverfahren im Rahmen 
bedeutender Großveranstaltungen ist üblich und aus Sicherheitsgründen
notwendig.
Gemäß § 5 BKA-Gesetz obliegt dem BKA der erforderliche Personenschutz
für die Mit-glieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in 
besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane 
aus anderen Staaten.
Die Erteilung einer negativen Empfehlung wurde von Seiten des BKA 
sehr restriktiv gehandhabt und auf begründete Einzelfälle beschränkt.
Zum NATO-Gipfel wurden bislang rund 3.600 Medienvertreter 
akkreditiert. Lediglich zu zwei Medienvertretern wurde aufgrund einer
Gefahrenprognose die Empfehlung an die NATO übermittelt, die 
Akkreditierung zum NATO-Gipfel nicht zu erteilen. Diese 
Gefahrenprognose erfolgte aufgrund konkreter polizeilicher 
Erkenntnisse und war zur Gefahrenabwehr verhältnismäßig.
Im Übrigen haben sich die Antragsteller schriftlich damit 
einverstanden erklärt, dass ihre Daten gespeichert und für das 
Akkreditierungsverfahren verwendet werden.
Für die Antragsteller war offenkundig, dass bei einem NATO-Gipfel 
mit den hochrangigsten Schutzpersonen der Welt, dieses Einverständnis
auch eine Sicherheitsüberprüfung umfassen musste.
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer 
Akkreditierung liegt ausschließlich bei der NATO. Die NATO wurde 
heute über die Eilanordnung des VG Wiesbaden unverzüglich informiert.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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