BKA: BKA legt Beschwerde gegen Eilanordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ein
Wiesbaden (ots)
Das Bundeskriminalamt (BKA) legt gegen die Eilanordnung des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden zum Akkreditierungsverfahren Beschwerde ein. Die Einbindung des BKA bei Akkreditierungsverfahren im Rahmen bedeutender Großveranstaltungen ist üblich und aus Sicherheitsgründen notwendig. Gemäß § 5 BKA-Gesetz obliegt dem BKA der erforderliche Personenschutz für die Mit-glieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten.
Die Erteilung einer negativen Empfehlung wurde von Seiten des BKA sehr restriktiv gehandhabt und auf begründete Einzelfälle beschränkt. Zum NATO-Gipfel wurden bislang rund 3.600 Medienvertreter akkreditiert. Lediglich zu zwei Medienvertretern wurde aufgrund einer Gefahrenprognose die Empfehlung an die NATO übermittelt, die Akkreditierung zum NATO-Gipfel nicht zu erteilen. Diese Gefahrenprognose erfolgte aufgrund konkreter polizeilicher Erkenntnisse und war zur Gefahrenabwehr verhältnismäßig.
Im Übrigen haben sich die Antragsteller schriftlich damit einverstanden erklärt, dass ihre Daten gespeichert und für das Akkreditierungsverfahren verwendet werden.
Für die Antragsteller war offenkundig, dass bei einem NATO-Gipfel mit den hochrangigsten Schutzpersonen der Welt, dieses Einverständnis auch eine Sicherheitsüberprüfung umfassen musste. Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Akkreditierung liegt ausschließlich bei der NATO. Die NATO wurde heute über die Eilanordnung des VG Wiesbaden unverzüglich informiert.
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