BKA: Bundeskriminalamt erläutert Formen des Datenaustausches mit der Deutschen Telekom AG
Wiesbaden (ots)
Angesichts öffentlich formulierter Fragen teilt das Bundeskriminalamt (BKA) in Ergänzung zur Pressemitteilung vom 02.04.2009 zur Klarstellung mit:
1. Die Rasterfahndungsmaßnahmen im Nachgang der Terroranschläge vom 11.September 2001 wurden auf der Grundlage der jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen in den Ländern durchgeführt. Das BKA war seinerzeit lediglich beauftragt, in seiner Funktion als Zentralstelle der Polizeien des Bundes und der Länder (§ 2 BKAG) unterstützend tätig zu werden. Das BKA selbst hat keine Rasterfahndung durchgeführt. 2. Das BKA hat bei seiner im Jahre 2001 aus Gründen der Gefahrenabwehr an die Deutsche Telekom AG gerichtete Anfrage folgende Kriterien zugrunde gelegt: Männliches Geschlecht, Alter 18-40 Jahre. Zu berücksichtigen waren Datenbestände ab dem 01.10.1996. 3. In Anbetracht des Umstandes, dass die Daten bereits im Jahre 2003 gelöscht wurden, liegen beim BKA keine Informationen mehr zum Umfang der damals von der Deutschen Telekom AG mitgeteilten Daten vor.
4. Eine Benachrichtigung der Betroffenen ist nicht erfolgt, da es seinerzeit keinen Datenabgleich gegeben hat. Im Übrigen hätte die Pflicht zur Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz beim betroffenen Unternehmen gelegen.
5. Unabhängig von diesem Fall der Gefahrenabwehr ist es in Ermittlungsverfahren, also in Fällen der Strafverfolgung, ein geläufiges Vorgehen, dass das BKA auf Grundlage der §§ 112, 113 TKG Telekommunikationsanbieter und andere Provider um Übermittlung von Anschlussinhaberdaten von Verdächtigen, auch Terrorverdächtigen, ersucht. Hierbei handelt es sich regelmäßig um konkrete Einzelauskünfte.
6. Zudem hat das BKA im Jahre 2008 vor dem Hintergrund entwendeter Kundendaten der Deutschen Telekom AG und einer sich aus diesem Umstand ergebenden möglichen Gefährdung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes, deren Schutz dem BKA obliegt, zusammen mit der Deutschen Telekom AG eine Überprüfung vorgenommen. Ziel der Überprüfung war die Feststellung, ob die Daten dieser Schutzpersonen ebenfalls abhanden gekommen waren. Die Recherche wurde seinerzeit in den Räumen der Deutschen Telekom AG in Bonn durchgeführt. Alle damals betroffenen Schutzpersonen wurden über die Abfragemodalitäten informiert. Zusätzlich wurden die Sicherheitsbeauftragten der Fraktionen über das Vorgehen unterrichtet.
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