BKA: Erfolgreiche internationale Zusammenarbeit im Bereich Computerkriminalität - Bundeskriminalamt unterstützt US-Behörden schnell und effektiv
Wiesbaden (ots)
Anfang Juli 2009 wurde das Bundeskriminalamt (BKA) durch das US-amerikanische Justizministerium um Unterstützung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls von Handelsgeheimnissen zum Nachteil eines Finanzdienstleisters mit Sitz in den USA gebeten.
Der Verdacht richtet sich gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Finanzdienstleisters, der die Firma Anfang Juni 2009 nach zweijähriger Tätigkeit verlassen hatte, um zu einem Konkurrenzunternehmen zu wechseln. Der Beschuldigte war als Programmierer auch an der Entwicklung eines Programms zur Abwicklung von Börsengeschäften verantwortlich gewesen, dessen Wert durch das geschädigte Unternehmen mit mehreren Millionen US-Dollar angegeben wird. Nach internen Ermittlungen stellte die geschädigte Firma fest, dass der Beschuldigte Teile des Programmcodes unerlaubt kopiert, komprimiert, kryptiert und auf einen Server in Deutschland verlagert hatte. Auf diesen Server, der durch einen in London ansässigen britischen Staatsbürger angeboten wird, war für den Beschuldigten passwortgeschützt ein weltweiter Zugriff möglich.
Am 03. Juli 2009 wurde der Beschuldigte am Flughafen Newark (New Jersey, USA) durch Kräfte des FBI vorläufig festgenommen. Zwei Tage später wandte sich das US-amerikanische Justizministerium an das BKA mit der Bitte um Vorabsicherung aller relevanten Daten der entsprechenden Domain in Deutschland, um damit die weitere Beweisführung sicherzustellen. Zudem wurde um Deaktivierung des Servers gebeten, um die Möglichkeit eines weiteren Zugriffs auf die kompromittierten Daten zu unterbinden.
Da für den 06. Juli 2009 in New York eine Haftprüfung anberaumt war und das FBI damit rechnete, dass der Beschuldigte gegen Zahlung von 750.000 US-Dollar auf Kaution freigelassen werden würde, war Eile geboten, um den Beschuldigten daran zu hindern, auf die Daten zuzugreifen: Das BKA erwirkte über die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth umgehend einen deutschen Gerichtsbeschluss, auf dessen Basis der Server eine Stunde vor der Freilassung des Beschuldigten vom Netz genommen werden konnte und somit für diesen nicht mehr rechtzeitig erreichbar war. Anschließend erfolgte eine Spiegelung der Daten zum Zwecke der Beweissicherung.
Nach Bewilligung eines entsprechenden Rechtshilfeersuchens durch die zuständigen Behörden werden die sichergestellten Daten vom BKA an die US-amerikanischen Behörden übergeben.
An der erfolgreichen internationalen Zusammenarbeit in diesem Verfahren waren - nach Vermittlung durch das BKA - die US-amerikanischen Behörden, die britische Serious and Organised Crime Agency (SOCA), die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, das Kriminalfachdezernat Nürnberg sowie der deutsche Internetservice-Provider, bei dem die entsprechende Domain gehostet war, beteiligt.
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