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BKA: Erfolgreiche internationale Zusammenarbeit im Bereich Computerkriminalität - Bundeskriminalamt unterstützt US-Behörden schnell und effektiv

Wiesbaden (ots)

Anfang Juli 2009 wurde das Bundeskriminalamt
(BKA) durch das US-amerikanische Justizministerium um Unterstützung 
in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls von 
Handelsgeheimnissen zum Nachteil eines Finanzdienstleisters mit Sitz 
in den USA gebeten.
Der Verdacht richtet sich gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des 
Finanzdienstleisters, der die Firma Anfang Juni 2009 nach 
zweijähriger Tätigkeit verlassen hatte, um zu einem 
Konkurrenzunternehmen zu wechseln. Der Beschuldigte war als 
Programmierer auch an der Entwicklung eines Programms zur Abwicklung 
von Börsengeschäften verantwortlich gewesen, dessen Wert durch das 
geschädigte Unternehmen mit mehreren Millionen US-Dollar angegeben 
wird. Nach internen Ermittlungen stellte die geschädigte Firma fest, 
dass der Beschuldigte Teile des Programmcodes unerlaubt kopiert, 
komprimiert, kryptiert und auf einen Server in Deutschland verlagert 
hatte. Auf diesen Server, der durch einen in London ansässigen 
britischen Staatsbürger angeboten wird, war für den Beschuldigten 
passwortgeschützt ein weltweiter Zugriff möglich.
Am 03. Juli 2009 wurde der Beschuldigte am Flughafen Newark (New 
Jersey, USA) durch Kräfte des FBI vorläufig festgenommen. Zwei Tage 
später wandte sich das US-amerikanische Justizministerium an das BKA 
mit der Bitte um Vorabsicherung aller relevanten Daten der 
entsprechenden Domain in Deutschland, um damit die weitere 
Beweisführung sicherzustellen. Zudem wurde um Deaktivierung des 
Servers gebeten, um die Möglichkeit eines weiteren Zugriffs auf die 
kompromittierten Daten zu unterbinden.
Da für den 06. Juli 2009 in New York eine Haftprüfung anberaumt 
war und das FBI damit rechnete, dass der Beschuldigte gegen Zahlung 
von 750.000 US-Dollar auf Kaution freigelassen werden würde, war Eile
geboten, um den Beschuldigten daran zu hindern, auf die Daten 
zuzugreifen:
Das BKA erwirkte über die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth umgehend 
einen deutschen Gerichtsbeschluss, auf dessen Basis der Server eine 
Stunde vor der Freilassung des Beschuldigten vom Netz genommen werden
konnte und somit für diesen nicht mehr rechtzeitig erreichbar war. 
Anschließend erfolgte eine Spiegelung der Daten zum Zwecke der 
Beweissicherung.
Nach Bewilligung eines entsprechenden Rechtshilfeersuchens durch 
die zuständigen Behörden werden die sichergestellten Daten vom BKA an
die US-amerikanischen Behörden übergeben.
An der erfolgreichen internationalen Zusammenarbeit in diesem 
Verfahren waren - nach Vermittlung durch das BKA - die 
US-amerikanischen Behörden, die britische Serious and Organised Crime
Agency (SOCA), die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, das 
Kriminalfachdezernat Nürnberg sowie der deutsche 
Internetservice-Provider, bei dem die entsprechende Domain gehostet 
war, beteiligt.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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