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BKA: Bundeslagebild Menschenhandel 2008 Bundeskriminalamt veröffentlicht aktuelle Zahlen für Deutschland

Wiesbaden (ots)

Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 482
Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen 
Ausbeutung abgeschlossen. Dies bedeutet einen erneuten Anstieg der 
Verfahrenszahlen, im Vergleich zum Vorjahr um 6 % (2007: 454). Die 
Anzahl der registrierten Opfer lag mit 676 um 2 % niedriger als im 
Jahr 2007 (689).
Entsprechend der Entwicklung in den vergangenen Jahren stammte 
auch 2008 der Großteil der Opfer (90 %) aus dem europäischen Raum. 
Bei den ausländischen Opfern wurde eine auffällige Steigerung bei 
rumänischen, bulgarischen und nigerianischen Staatsangehörigen 
festgestellt. 24 % der Opfer waren minderjährig, wobei die Zahl der 
14- bis 17-jährigen Opfer auf 146 gestiegen ist und sich damit 
gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt hat.
Die Zahl der wegen Verdachts des Menschenhandels registrierten 
Tatverdächtigen stieg 2008 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls an. Mit 
785 Tatverdächtigen wurden 10 % mehr als 2007 festgestellt. Bei den 
Tatverdächtigen dominierten mit einem Anteil von 40 % erneut deutsche
Staatsangehörige (316 von 785). Den größten Anteil bei den 
ausländischen Tatverdächtigen stellten bulgarische, rumänische und 
türkische Staatsangehörige.
Daneben bleiben Ermittlungen gegen schwarzafrikanische 
Tätergruppierungen relevant. Im vergangenen Jahr führte das 
Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aachen 
erneut ein Ermittlungsverfahren gegen Angehörige einer nigerianischen
Tätergruppierung wegen Verdachts des Menschenhandels zum Zweck der 
sexuellen Ausbeutung und damit verbundener Straftaten. Die 
Ermittlungen ergaben, dass die Gruppierung wiederholt die Schleusung 
von Frauen nigerianischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland 
organisiert und diese hier der Prostitution zugeführt hatte, wobei 
sie den Prostitutionserlös einbehielt. Daraufhin kam es im September 
dieses Jahres zu umfangreichen Exekutivmaßnahmen; mehrere Haftbefehle
und Durchsuchungsbeschlüsse wurden vollstreckt.
Trotz des wiederholten Anstiegs der Ermittlungsverfahren ist nach 
wie vor von einem erheblichen Dunkelfeld im Bereich des 
Menschenhandels auszugehen. Die größte Herausforderung liegt in der 
Schwierigkeit, Opfer von Menschenhandel zu identifizieren und auf 
neue Tatbegehungsweisen zu reagieren. So sehen sich die 
Strafverfolgungsbehörden zunehmend mit dem Phänomen konfrontiert, 
dass sich Staatsangehörige aus den neuen EU-Beitrittsländern, aus 
denen die meisten ausländischen Opfer von Menschenhandel stammen, 
mittlerweile legal in Deutschland aufhalten und der Prostitution als 
selbständiger Dienstleistung nachgehen können. Überprüfungen wegen 
des Verdachts auf Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen -
in der Vergangenheit zugleich ein wichtiger Ermittlungsansatz bei 
Verdacht auf Menschenhandel - sind damit weitgehend entfallen. Bei 
Opfern aus schwarzafrikanischen Ländern beobachten die 
Strafverfolgungsbehörden zudem besondere Formen der Einschüchterung -
beispielsweise bringen die Täter die Opfer durch Voodoo-Rituale in 
eine psychische Zwangslage. Die Folge ist, dass die Betroffenen in 
der Regel nicht bereit sind, mit der Polizei und den 
Fachberatungsstellen zu kooperieren bzw. ihre anfänglichen 
Zeugenaussagen oftmals wieder zurücknehmen.
Als Reaktion auf diese Problematik hat das Kriminalistische 
Institut des BKA ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der 
Opfererkennung initiiert, das im Rahmen von drei Teilprojekten 
Optimierungsmöglichkeiten untersucht: Aus der Perspektive der Opfer 
wird untersucht, welche Faktoren ihre Aussagebereitschaft 
determinieren. Aus polizeilicher Perspektive werden die derzeitigen 
polizeilichen Bekämpfungsstrategien untersucht - insbesondere im 
Hinblick auf die Frage, wodurch die Ermittlungsverfahren 
typischerweise ausgelöst wurden. Aus übergeordneter Perspektive 
erfolgt die Erhebung nationaler und internationaler strategischer 
Konzepte und Aktivitäten zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck
sexueller Ausbeutung. Ziel ist, die Ergebnisse und Empfehlungen des 
Forschungsprojekts möglichst zeitnah Vertretern aller an der 
Bekämpfung von Menschenhandel beteiligten Behörden und den 
Fachberatungsstellen für die Betreuung der Opfer zur Verfügung zu 
stellen.
Seit 2005 ist auch Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der 
Arbeitskraft strafbewehrt. Im vergangenen Jahr wurden in der 
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 27 Fälle registriert 
(2007: 92). Dies entspricht einem Rückgang der Fallzahlen um 71%. 
Nach wie vor ist die (illegale) Arbeitsaufnahme in Deutschland ein 
wesentlicher Antrieb für Migration. Es zeigt sich, dass die Delikte 
schwerpunktmäßig im Gaststättengewerbe und privaten Haushalten zum 
Nachteil von Ausländern verübt werden, die sich illegal in der 
Bundesrepublik aufhalten. Auch in diesem Phänomenbereich muss von 
einem großen Dunkelfeld ausgegangen werden, da auch hier eine 
besondere Abhängigkeit der Opfer von den Tätern besteht, die die 
Opfer in ihrer Kooperationsbereitschaft mit den 
Strafverfolgungsbehörden einschränkt.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Menschenhandel ist ein 
Kriminalitätsphänomen, bei dem die Täter ein Abhängigkeitsverhältnis 
ausnutzen und ihre Opfer durch physische und psychische Gewalt 
gefügig machen. Die Aussagen der Opfer sind von zentraler Bedeutung, 
um gegen die Täter ermitteln zu können. Nur wenn es uns gelingt, das 
Vertrauen der Opfer zu gewinnen und sie zur Kooperation mit den 
Strafverfolgungsbehörden zu bewegen, können wir den Kreislauf aus 
Unterdrückung, Einschüchterung und Abhängigkeit zwischen Opfern und 
Tätern durchbrechen. Eine professionelle Opferbetreuung und die enge 
Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit Fachberatungsstellen 
ist daher von zentraler Bedeutung."
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des BKA unter 
www.bka.de unter Berich-te und Statistiken / Kriminalitätslage.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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