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BKA: Bundeskriminalamt weist Vorwurf von Sicherheitslücken bei der Geldwäschebekämpfung zurück

Wiesbaden (ots)

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die
BILD-Zeitung, dass in einem Berichtsentwurf der internationalen 
Finanzarbeitsgruppe FATF bei der OECD "potenzielle Sicherheitslücken"
bei der Geldwäscheabteilung des BKA angeprangert würden.
Das BKA stellt hierzu fest:
Der Berichtsentwurf der FATF ist dem BKA bekannt. Die 
abschließende Beratung des Berichts wird in der Plenumssitzung der 
FATF vom 17. bis 19.02.2010 erfolgen.
Gleichwohl kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt die sich 
abzeichnende Kritik am BKA zurückgewiesen werden: Es gibt keine 
Sicherheitslücken in der Geldwäscheabteilung des BKA.
So lässt die Kritik fehlender besonderer Zugangssperren zur im BKA 
angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) außer Acht, dass der 
Zugang zu diesen Büros den gleichen hohen Sicherheitsstandards 
entspricht, die für den Zugang zu allen BKA-Liegenschaften gelten. 
Selbstverständlich sind alle Liegenschaften des BKA einschließlich 
der FIU gesichert und auch die dort verarbeiteten Daten mit 
besonderen IT-Sicherheitsvorkehrungen geschützt.
Im Übrigen bemängeln die Prüfer im Bereich der 
Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung 
u. a. eine angeblich unzureichende organisatorische Umsetzung der 
FATF-Vorgaben, nicht jedoch die Aufgabenwahrnehmung des BKA selbst. 
Die Prüfer legen hierbei eine sehr formelle Betrachtungsweise der 
Prüfungskriterien zugrunde. Dies ist mit der in Deutschland gewählten
dezentralen Organisation der Geldwäschebekämpfung nicht vereinbar, 
die durch den föderalen Aufbau Deutschlands begründet ist. So werden 
Geldwäscheverdachtsanzeigen in Deutschland wegen der Bedeutung der 
Sache parallel von den Landeskriminalämtern und dem BKA bearbeitet 
und nicht - wie international weit verbreitet - nur durch eine allein
zuständige zentrale "Geldwäschebekämpfungsbehörde".
Wie effizient das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland 
arbeitet, dokumentieren die Zahlen und Erfolge der letzten Jahre. So 
sind die Verdachtsmeldungen seit 1995 tendenziell angestiegen und 
haben sich seitdem mehr als verdreifacht: Die Zahl der gemeldeten 
Verdachtsanzeigen lag im Jahr 1995 noch bei 2.759 und stieg bis 2009 
auf über 9.000 Anzeigen an. Insgesamt wurden von 1995 bis 2009 über 
94.000 Verdachtsanzeigen erstattet.
Auch die Prüfer attestieren in der Zusammenfassung des aktuellen 
Berichtsentwurfs, dass Deutschland in den letzten Jahren eine 
Vielzahl von Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung der 
Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergriffen hat und dass 
dies zu einer vergleichsweise hohen Zahl von Geldwäschestrafverfahren
und von Beschlagnahmeverfügungen geführt hat. So wurden 2008 in 
Deutschland 7.349 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz 
erstattet, die - in der Regel - auch zu Ermittlungsverfahren bei den 
zuständigen Strafverfolgungsbehörden führten. Nur ca. 25 Prozent 
dieser Ermittlungsverfahren wurden durch die Staatsanwaltschaften 
wieder eingestellt. Dies ist im internationalen Vergleich ein Beleg 
für die Effektivität des deutschen Systems zur Geldwäschebekämpfung.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611 - 55 130 83
Fax: 0611 - 55 123 23
www.bka.de

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