BKA: Richtigstellung
Wiesbaden (ots)
In der Pressemitteilung vom 5. März 2010 mit der Überschrift "Die Staatsanwaltschaft München I und das Bundeskriminalamt teilen mit: Durchsuchungen wegen Dopingverdachts im Eisschnelllaufbereich" haben wir über das gegen Claudia Pechstein ergangene Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS vom 25. November 2009 geschrieben:
"In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei."
Hierzu stellen wir richtig:
Claudia Pechstein wird zwar im Urteil des Internationalen Gerichthofes CAS Blutdoping vorgeworfen. Dass dies so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei, ist jedoch keine aus der Begründung zitierte Einschätzung des Gerichts.
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