BKA: Bundeskriminalamt veranstaltet Arbeitstagung der Datenschutzbeauftragten der Polizeien von Bund und Ländern
Wiesbaden (ots)
Am 25./26.05.2011 fand auf Einladung des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes (BKA) die 5. Nationale Arbeitstagung der Datenschutzbeauftragten der Landeskriminalämter, der Bundespolizei, des Zollkriminalamtes sowie des BKA statt.
BKA-Vizepräsident Dr. Jürgen Stock eröffnete die Tagung, deren Schwerpunkt das im Bundesdatenschutzgesetz verankerte Auskunftsrecht des Bürgers hinsichtlich seiner in polizeilichen Informationssystemen und Dateien gespeicherten Daten war. Die Tagungsteilnehmer stimmten überein, dass sich die bürgerfreundliche Ausgestaltung des Verfahrens in der Praxis etabliert und bewährt hat. So gingen im Jahr 2010 insgesamt 1.055 Auskunftsanträge von Privatpersonen allein im BKA ein.
Außerdem berieten die behördlichen Datenschutzbeauftragten über die datenschutzgerechte Ausgestaltung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Akkreditierungen bei Großveranstaltungen.
Um möglichst wenige Grundrechtseingriffe vornehmen zu müssen, soll der Kreis derer, die überprüft werden, weiter eingeschränkt werden. Außerdem sollen die Betroffenen umfassend über die Verwendung ihrer Daten informiert werden und für Beschwerden und Nachfragen soll ein Ansprechpartner installiert werden. Unabhängig von diesen Verfahrensregeln soll das Akkreditierungsverfahren ständig im Hinblick auf weitere Optimierungsmöglichkeiten überprüft werden.
In einem Gastvortrag zum Thema "Information und Kommunikation im Spannungsfeld zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung" erläuterte der hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch die Entwicklung dieses Grundrechts durch das Bundesverfassungsgericht und beschrieb dessen Auswirkungen auf die Polizeipraxis. Die besondere Herausforderung bestehe darin, die moderne Informations- und Kommunikationstechnik unter die herkömmlichen Rechtsbegriffe einzuordnen. Objektiv gebe es zwar kein einklagbares Recht auf Sicherheit, subjektiv empfinde der Bürger dies jedoch, so dass der Staat dem auch nachkommen müsse. Er forderte alle Beteiligten auf, den Datenschutz nicht als Hemmschuh zu verstehen. Neben dem Übermaßverbot gebe es auch ein Untermaßverbot, aus dem für die Polizei eine Verpflichtung zum Handeln erwachse. Professor Dr. Michael Ronellenfitsch: "Nach meiner Einschätzung droht eine Gefahr für das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht so sehr vom Staat, sondern vielmehr von privater Seite."
Das BKA muss aufgrund seiner gesetzlichen Aufgaben als ermittelnde Strafverfolgungsbehörde und im Rahmen seiner Schutzaufgaben in großem Umfang personenbezogene und anderweitig sensible Informationen erfassen, speichern, verarbeiten und übermitteln. Der Schutz dieser Informationen ist dabei essentiell für die Aufgabenerfüllung, zudem müssen die Informationen auch vor unbefugter Kenntnisnahme und fahrlässig oder mutwillig herbeigeführten Manipulationen geschützt werden. Andererseits haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf zu erfahren, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Der gesetzlich verankerte Auskunftsanspruch der Betroffenen ist daher fundamentaler Bestandteil des Datenschutzrechts.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Die Veranstaltung verdeutlicht den hohen Stellenwert des Datenschutzes bei den Polizeien des Bundes und der Länder. Keine Institution repräsentiert staatliche Macht so unmittelbar und spürbar für die Bürgerinnen und Bürger wie die Polizei. Mit ihren umfangreichen Eingriffsermächtigungen obliegt ihr eine besondere Verantwortung. Die Grundsätze des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts sind längst zum gelebten Alltag in der Polizei geworden und gewährleisten damit das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. So wie der Bürger den Umgang der Polizei mit sensiblen Informationen wahrnimmt, wird auch sein Vertrauen oder Misstrauen in unseren Staat gestärkt."
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