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BKA: Zahl der Geldwäscheverdachtsanzeigen erneut gestiegen - Veröffentlichung des Jahresberichts der Financial Intelligence Unit Deutschland für 2011

Wiesbaden (ots)

Bei der im Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, der nationalen Zentralstelle zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, sind im Jahr 2011 12.868 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) eingegangen (2010: 11.042). Das ist ein neuer Höchststand seit Inkrafttreten des Gesetzes 1993. Dass sich dieser Trend auch in 2012 fortsetzen könnte, lassen die im ersten Halbjahr 2012 eingegangenen 6.798 Verdachtsanzeigen erwarten, ein Anstieg von circa 5 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Diese Zahlen stellte heute BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden bei der gemeinsam mit Gabriele Hahn, Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), veranstalteten Pressekonferenz zur Veröffentlichung des FIU-Jahresberichtes 2011 vor.

Bei knapp der Hälfte der Anzeigen erhärtete sich nach Prüfung des Sachverhaltes durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder der Verdacht einer Straftat, sagte Jörg Ziercke. Nach wie vor sind es insbesondere Betrugsdelikte, die als Vortat zur Geldwäsche festgestellt wurden.

Dies korrespondierte mit der zunehmenden Zahl von Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit so genannten Financial Agents. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen und dort eingehende Beträge gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiterleiten. Beteiligungen von Finanzagenten waren in 2011 insgesamt 3.992 Verdachtsanzeigen (circa 31 Prozent) zu entnehmen: Ebenfalls ein neuer Höchststand.

Der Rückgang der Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit Financial Agents im ersten Halbjahr 2012 von rund 20 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum deutet darauf hin, dass Präventionsmaßnahmen des BKA und der Landeskriminalämter, beispielsweise die Sensibilisierung der nach dem GwG Verpflichteten, nun Wirkung entfalten. Trotzdem warnte BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Sich als Financial Agent anwerben zu lassen und damit schnelles Geld verdienen zu wollen, ist nur ein vermeintlich lukratives Geschäft. Finanzagenten drohen nicht nur Strafen wegen leichtfertiger Geldwäsche, sie müssen auch mit Schadensersatzansprüchen der Geschädigten rechnen."

Im Bereich des Umsatzsteuerbetruges als Vortat zur Geldwäsche zeichnete sich - bedingt durch gesetzliche Änderungen im Juli 2010 - eine Verlagerung vom Handel mit CO2-Emissionszertifikaten auf andere Handelsgüter wie Edelmetalle, Elektroartikel und auch Energie ab. Auch beim Steuerbetrug mit diesen Handelsgütern besteht ein hohes Schadenspotential. Das belegte beispielsweise ein von Steuerfahndung und BKA in 2011 geführtes Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 23 Beschuldigte wegen des Verdachts der Geldwäsche und der bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Handel von Mobilfunktelefonen. Durch die Taten entstand dem Fiskus ein Schaden von mehr als 50 Millionen Euro. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung konnten in diesem Strafverfahren rund 3,5 Millionen Euro gesichert werden. BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Bei derartigen Umsatzsteuerkarussellen werden neben hochpreisigen Waren zunehmend immaterielle Wirtschaftgüter und Dienstleistungen gehandelt. Diese müssen von den Tätern nicht physisch bewegt und über Staatsgrenzen transportiert werden, was das Entdeckungsrisiko verringert und die Kosten der Täter senkt. Da ähnlich wie beim Handel mit Emissionszertifikaten hohe Schäden entstehen können, ist die Bekämpfung gerade auch dieses Phänomens dem BKA sehr wichtig."

Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden im Jahr 2011 in 209 von 589 Verfahren (circa 35 Prozent) Hinweise auf Geldwäsche festgestellt. In 136 dieser Verfahren konnten diese Hinweise so weit konkretisiert werden, dass auch Ermittlungen wegen Geldwäsche durchgeführt wurden.

Die Suche nach ungewöhnlichem Finanzgebaren ist auch ein wichtiges Instrument der Terrorismusbekämpfung. 2011 wurde in 194 Anzeigen seitens der Verpflichteten der Verdacht der Terrorismusfinanzierung gemeldet, eine Zunahme von rund 56 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Grundsätzlich werden alle Verdachtsanzeigen auf mögliche Bezüge zur Politisch Motivierten Kriminalität überprüft, da diese ein wichtiges Instrument der Terrorismusbekämpfung sind.

Wie wichtig auch weiterhin die Sensibilisierung der nach dem GwG Verpflichteten aus dem sogenannten Nicht-Finanzsektor ist, belegt eine im Auftrag des BKA durchgeführte Fachstudie zur "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland". Sie kommt zu dem Schluss, dass sich der Immobilienmarkt für Geldwäscheaktivitäten eignet, gleichzeitig aber das Wissen für mögliche Formen der Geldwäsche noch gering ist. BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Wir werden mit diesen Ergebnissen aktiv auf den Immobiliensektor zugehen, um das Bewusstsein für die Geldwäscheprävention zu schärfen und für die erforderliche Aufmerksamkeit zu werben. Außerdem werden wir an die zuständigen Aufsichtsbehörden herantreten, um diese bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beratend zu unterstützen."

"Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein Eckpfeiler der gesellschaftlichen Stabilität", sagte BaFin-Exekutivdirektorin Gabriele Hahn. Damit ein Gemeinwesen funktioniere, sei es von größter Bedeutung, dass die Bürger in das Wirtschaftssystem und auf ihre Sicherheit vertrauen könnten.

Als "ausgesprochen positiv" bewertete die Exekutivdirektorin die erneut gestiegene Zahl der Verdachtsmeldungen. 2011 gingen insgesamt 12.868 Verdachtsmeldungen ein (2010: 11.042). 91 Prozent davon stammten von den Instituten und Unternehmen, die der Aufsicht der BaFin unterliegen. "Das belegt aus meiner Sicht eindrucksvoll, dass Gesetze nur dann funktionieren, wenn ihre Umsetzung und Einhaltung von einer kompetenten Behörde effektiv überwacht werden", betonte Hahn.

International tonangebend ist dabei die Financial Action Task Force, kurz FATF. Sie hat im Februar dieses Jahres 40 neue Empfehlungen veröffentlicht. Darin spielt neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erstmals auch die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eine wichtige Rolle. Hahn hob insbesondere die neue Empfehlung hervor, Fälle schwerer Steuerhinterziehung zwingend als Vortat von Geldwäsche zu behandeln. Während es in Deutschland schon entsprechende Vorschriften gebe, müssten andere Staaten ihre Gesetze anpassen. "Das wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden verbessern", prognostizierte Hahn.

Seit dem letzten Jahr beaufsichtigt die BaFin E-Geld-Agenten, Agenten von Zahlungsinstituten und Agenten, die für Kreditinstitute E-Geld vertreiben und rücktauschen. "Die Prüfungsaktivitäten laufen auf Hochtouren", berichtete Hahn. Leider habe sich die Befürchtung bestätigt, dass viele der Kleinunternehmen, die als Agenten tätig werden, wenig bis gar keine Erfahrung in der Geldwäschebekämpfung aufwiesen. "Vielen fehlt einfach das Verständnis für die spezifischen Geldwäscherisiken bestimmter Produkte." Auch würden die Identifizierungspflichten nur unzureichend umgesetzt. "Da ist noch viel Nachholbedarf. Die BaFin wird konsequent darauf hinwirken, diesen Missstand zu beheben."

Der Gesetzgeber hat bereits reagiert: Mit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention hat er durch § 25i Kreditwesengesetz eine neue Regelung eingeführt, die besondere Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft vorschreibt. "Damit ist nun beispielsweise ausdrücklich im Gesetz verankert, dass sich der Endverbraucher identifizieren muss, wenn er E-Geld gegen Bargeld erhalten will", erklärte Hahn. Dieses Instrument habe sich als sehr wirksam erwiesen, um Geldwäscherisiken zu minimieren. So sei es möglich, den E-Geld-Fluss und die gesamte Zahlungskette mit Intermediären, E-Geld-Inhabern und Akzeptanten vollständig nachzuvollziehen. Die BaFin hat im April 2012 ein umfangreiches Merkblatt zum neuen § 25i Kreditwesengesetz herausgegeben, das über die Einzelheiten der genannten Pflichten informiert.

Außerdem erweitert die Neuregelung die Prüfungs- und Aufsichtskompetenzen der BaFin: Sie beaufsichtigt nun nicht mehr nur das einzelne Institut, sondern auch den jeweiligen E-Geld-Träger, auf dem der Betrag gespeichert wird. Die BaFin kann damit überprüfen, ob die technischen Vorgaben eingehalten werden, die das Gesetz vorschreibt. "Wenn wir feststellen, dass das nicht geschieht, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen", kündigte Hahn an.

Sie ging außerdem auf einen Gesetzentwurf ein, der aktuell in den parlamentarischen Gremien diskutiert wird und das Geldwäschegesetz ergänzen soll. Der Entwurf nimmt die Geldwäschegefahren des Online-Glücksspiels ins Visier: Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet sollen künftig interne Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche treffen, die Spieler identifizieren und gesonderte Spielerkonten einrichten. "Außerdem - und hier kommt die BaFin ins Spiel - sieht das Gesetz besondere Sorgfaltspflichten für Kredit- und Zahlungsinstitute vor, die die Zahlungsströme bei Online-Glücksspielen abwickeln", berichtete Hahn. Darüber hinaus müssten künftig spezielle Händlercodes für Online-Glücksspiel-Transaktionen vergeben werden, was es deutlich erleichtere, Zahlungen an die Glücksspielanbieter nachzuvollziehen.

Trotz der erzielten Erfolge machten Jörg Ziercke und Gabriele Hahn deutlich, dass das Zusammenspiel von Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich ausgebaut werden muss. Denn nur der fortlaufende Austausch von Informationen zu neuen Tatbegehungsweisen der Geldwäsche ermöglicht eine genaue Analyse der Gefährdungslage sowie die darauf abgestimmte Ausrichtung polizeilicher Ermittlungen und aufsichtsrechtlicher Maßnahmen.

Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA unter www.bka.de abgerufen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

oder

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Pressestelle

Telefon: 0228-4108 3854
www.bafin.de

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