BKA: Berichterstattung von stern.de zu Datenabfragen im BKA Das BKA stellt klar:
Wiesbaden (ots)
Pflichtwidrige Datenabfragen wurden dienstrechtlich verfolgt und stehen nicht im Widerspruch zu Darstellungen im Innenausschuss +++ Falsche Darstellung der zeitlichen Abläufe durch stern.de
Stern.de berichtet heute, dass BKA-Mitarbeiter "Schnüffeleien" im Informationssystem der Polizei (Inpol) vorgenommen haben und dies ohne dienstrechtliche Konsequenzen geblieben sei.
Das BKA stellt klar: Richtig ist, dass es zu dienstlich unbegründeten Datenabfragen gekommen ist. Falsch ist, dass keine dienstrechtlichen Konsequenzen erfolgten.
BKA-Mitarbeiter haben Abfragen im Informationssystem der Polizei (Inpol) durchgeführt, die zum Teil dienstlich nicht begründet waren. Nach deren Feststellung wurde sofort gehandelt: Es wurden unverzüglich interne Erhebungen eingeleitet, alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden aufgefordert, dienstliche Erklärungen abzugeben. Jeder Einzelfall wurde im Hinblick auf dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen überprüft. Es sind angemessene Konsequenzen gezogen worden.
Der von stern.de geschilderte Zeitablauf zu den pflichtwidrigen Datenabfragen und der zielgerichteten Auswertung der von kanadischen Behörden übergebenen Kundenliste von Kinderpornografie, auf der auch der ehemalige Bundestagsabgeordnete Edathy stand, ist falsch. Dies gilt auch für die hieraus folgenden Mutmaßungen.
Der Fall Edathy ist mit den Pflichtverletzungen im BKA nicht in Verbindung zu bringen.
Es bleibt festzuhalten: Das BKA hat umgehend auf unberechtigte Datenabfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reagiert. Die Datenabfragen bringen BKA-Präsident Jörg Ziercke nicht in "Erklärungsnot". Die von ihm dargelegten zeitlichen Abläufe zur Auswertung der Kundenliste aus Kanada sind weiterhin zutreffend.
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