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BKA: Erfolgreiche Ermittlungen gegen international agierende Geldwäscher

Wiesbaden (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung des
Bundeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Bremen:
Der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des
Bundeskriminalamtes (BKA) und des Zollkriminalamtes (ZKA) ist in
Norddeutschland ein bedeutender Schlag im Kampf gegen eine
deutsch-russische Tätergruppierung, die der Organisierten
Kriminalität (OK) zugerechnet wird, gelungen. Eine intensive
Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden in Luxemburg,
Kanada, Litauen, Lettland, Spanien, Isle of Man / GB, Andorra,
Portugal, Bahamas, Österreich, Schweiz, Belgien, Frankreich und
der Russischen Föderation führte zu diesem Erfolg. Dem in
Deutschland lebenden Hauptbeschuldigten wird besonders schwere
Geldwäsche in 5 Fällen und Beihilfe zur Veruntreuung von Geldern
zum Nachteil einer russischen Firma vorgeworfen. Der bereits im
Mai 1999 Festgenommene befand sich wegen weiterer ermittelter
Taten ( Betrug, versuchte Geldwäsche, versuchte räuberische
Erpressung und Steuerhinterziehung) zwei Jahre in
Untersuchungshaft. Wegen des dringenden Tatverdachts der
Geldwäsche in Zusammenhang mit den in der Russischen Föderation
begangenen Subventionsbetrugsfällen wurde im Mai 2001 erneut
Untersuchungshaft angeordnet.
Die im Jahre 1993 von BKA und ZKA gegründete Gemeinsame
Finanzermittlungsgruppe führt seit November 1998 im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen, die durch eine
Verdachtsanzeige eines Bankinstitutes ausgelöst worden waren.
Im Jahre 1995 wurden umgerechnet ca. 7 Millionen USD
Subventionsgelder aus dem russischen Staatshaushalt für die
Errichtung einer Produktionsanlage zur Abfüllung von
Mineralwasser sowie für Anlagen zur Herstellung dringend
benötigter Backwaren gewährt. Die Mittel stammten aus einem
Programm der russischen Regierung zur Förderung einer mit
Grundnahrungsmitteln unterversorgten Region im Kaukasus.
Im Rahmen der Ermittlungen konnten eine Vielzahl von
Beweismitteln sowie Hinweise auf die am Subventionsbetrug
beteiligten Täter gesichert werden. Die in Deutschland und
Kanada produzierten und ausgelieferten Anlagen waren lediglich
die Hälfte der beantragten und erhaltenen Staatsmittel wert. Die
Staatsmittel waren aufgrund vorgelegter fingierter Verträge mit
zwischengeschalteten Scheinfirmen in der beantragten Höhe
gewährt worden. Im Verlauf der Ermittlungen konnte auch
festgestellt werden, dass die Tatverdächtigen Kontakte zu dem
für die Vergabe der staatlichen Subventionen zuständigen
Verwaltungsleiter einer Region im Kaukasus unterhalten hatten.
Der kriminelle Gewinn wurde über eine Reihe internationaler
Finanzplätze weltweit transferiert, um die tatsächliche Herkunft
der erlangten Gelder zu verschleiern. Der
Finanzermittlungsgruppe ist es jedoch in Zusammenarbeit mit
Strafverfolgungsbehörden der genannten Staaten, insbesondere der
Russischen Föderation, Kanada, Litauen, Luxemburg und Spanien,
gelungen, die Geldspur u.a. bis nach Deutschland zu verfolgen.
Von den illegal erlangten Geldern wurden rund 825.000 USD in den
Verfügungsbereich des Hauptbeschuldigten nach Deutschland und
Spanien übertragen.
Die in der Russischen Föderation 1996 bis 1998 betriebenen
Ermittlungen gegen die Gruppierung wegen Verdachts des Betruges
waren eingestellt worden, da die dort vorliegenden Beweismittel
alleine nicht zur Erhebung einer Anklage ausgereicht hatten.
Parallel zu den Ermittlungen in Deutschland wurde auch in
Luxemburg ein Strafverfahren betrieben. Nach dem dortigen
Geldwäschegesetz konnten aufgrund eines administrativen
Beschlusses ca. 1,5 Millionen USD auf Luxemburger Konten
eingefroren werden.
Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden handelt es sich
bei dem 1994 aus der Russischen Föderation eingereisten und
mittlerweile deutschen Staatsangehörigen um eine «Autorität im
kriminellen Milieu», der in Russland der Organisierten
Kriminalität zugerechnet wird. So konnte im Verlauf der
Ermittlungen festgestellt werden, dass er und andere
Beschuldigte enge geschäftliche und private Kontakte zu
Anführern russischer krimineller Organisationen (so genannten
«Dieben im Gesetz») unterhalten haben. Auch Bedrohungs- und
Erpressungshandlungen zur Durchsetzung der kriminellen
Geschäftsinteressen waren Gegenstand der Ermittlungen.
Die zur Verschleierung der Herkunft der erlangten
Staatsmittel genutzten weltweit verzweigten Firmen- und
Kontenstrukturen waren nur im Rahmen der breit angelegten
langjährigen internationalen Ermittlungen aufzudecken. Neben
direkten Kontakten der beteiligten Staaten wurden auch die
Informationswege der INTERPOL - Organisation und der
Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes im Ausland in
Anspruch genommen.
Die Mitglieder der Gruppierung vertrauten offensichtlich
darauf, dass eine staatenübergreifende Kooperation zwischen den
tangierten Ermittlungsbehörden nicht oder nur begrenzt
stattfindet.
Hervorzuheben ist die Ermittlung von konkreten Straftaten in
Russland in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden der
Russischen Föderation. Damit ist es erstmals in diesem Umfang
gelungen, den Nachweis der Herkunft der Gelder aus Straftaten in
Russland zu führen und somit Vortat und die anschließenden
internationalen Stationen der Geldwäsche nachzuvollziehen.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323

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