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BKA: BKA dementiert Pressemeldungen zur Rasterfahndung

Wiesbaden (ots)

In den von verschiedenen Medien
verbreiteten Meldungen, es gäbe im Zusammenhang mit der
Terminverschiebung bei der Einführung von Inpol-neu
Schwierigkeiten bzw. Mängel mit dem System der Rasterfahndung
oder dieses sei sogar gescheitert, widerspricht das
Bundeskriminalamt entschieden.
Das Bundeskriminalamt erklärt hierzu:
1. Zur Rasterfahndung
- Es trifft nicht zu, dass die im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung eingeleiteten Maßnahmen der Rasterfahndung
nicht sachgerecht durchgeführt werden können.
   - Für die Rasterfahndung stehen bewährte
Datenverarbeitungssysteme zur Verfügung. Diese arbeiten mit
einem einwandfreien Antwort-Zeit-Verhalten.
2. Zur Hinweisbearbeitung
- Es sind mittlerweile mehr als 12.000 Hinweise bei der
Sonderkommission des BKA («BAO USA») erfasst.
   - Es trifft nicht zu, dass im Zusammenhang mit der
Hinweisbearbeitung jeder Hinweis in vier verschiedene Systeme
eingegeben wird.
   - Tatsache ist, dass jeder Hinweis lediglich in ein
Spurendokumentationssystem (Spudok) eingegeben wird. Stellt sich
bei der Hinweisbearbeitung heraus, dass der Hinweis nicht
relevant ist, bleibt es zeitlich befristet bei dieser einen
Eingabe. Erst wenn sich bei der Überprüfung eines Hinweises ein
strafrechtlich relevanter Verdacht z.B. auf eine Person ergibt,
werden nach Prüfung der Voraussetzungen diese Personalien in die
für den Sachverhalt jeweils vorgesehene Datei eingegeben.
   - Das System Spudok hat sich bereits in der Vergangenheit in
vielen, auch umfangreichen Verfahren - insbesondere in der
Terrorismusbekämpfung - bewährt und steht den Dienststellen in
den Ländern ebenso für die Eingabe und Recherche zur Verfügung
wie dem BKA.
Zusammenfassend ist festzustellen, das die derzeitigen
polizeilichen Informationssysteme funktionstüchtig sind und
störungsfrei laufen.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle
Telefon: 0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323

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