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BKA: Bundesweite Durchsuchungen bei Besitzern von Kinderpornografie

Wiesbaden (ots)

- 1.400 Beschuldigte in ganz Deutschland 
- Neue Dimension durch kommerzielle Verbreitung von 
Kinderpornografie
In der Zeit vom 16.09. - 20.09.2002 wurden in ganz Deutschland 
Wohnungen von mehr als 1.400 Personen durchsucht, die im Verdacht 
stehen, sich gegen Bezahlung Zugang zu kinderpornografischen 
Internetseiten verschafft zu haben.
Ausgangspunkt der Maßnahmen waren Ermittlungen des US Postal 
Inspection Service gegen die US-amerikanische Firma Landslide. Im 
Zuge dieses Verfahrens konnte belegt werden, dass Landslide Zugang 
zu ca. 300 kinderpornografischen Websites bereitstellte. Die Firma 
erwirtschaftete auf diese Weise ca. 5,5 Millionen US-Dollar. Der 
Geschäftsführer von Landslide wurde im August 2001 von einem US- 
Bundesgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe (1.335 Jahre) 
verurteilt.
Das Bundeskriminalamt erhielt die Daten deutscher Tatverdächtiger 
durch Interpol und die amerikanischen Behörden und richtete eine 
Sonderarbeitsgruppe mit dem Namen "PECUNIA" ein. Nach einer Analyse 
der Daten im BKA ergaben sich konkrete Verdachtsmomente gegen mehr 
als 1.400 Personen in Deutschland.
Gegen diese Personen wurden durch die jeweiligen 
Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren eingeleitet, die nun im 
Rahmen der bundesweit koordinierten Aktion "PECUNIA" zu 
Durchsuchungen bei den Beschuldigten führten.
Da in allen 16 Bundesländern Maßnahmen erforderlich waren, hatte 
das Bundeskriminalamt (BKA) die Koordination übernommen. Innerhalb 
der Bundesländer erfolgte die Abstimmung durch das jeweilige 
Landeskriminalamt, die Durchsuchungen wurden von den örtlich 
zuständigen Polizeidienststellen durchgeführt.
Bislang haben 14 Bundesländer dem BKA rund 1.100 Durchsuchungen 
gemeldet, bei denen Computer, fast 47.000 Datenträger und 25.000 
Videos sichergestellt wurden. In Nordrhein-Westfalen und in 
Rheinland-Pfalz wurde im Rahmen der Polizeiaktion jeweils ein 
aktueller Fall des sexuellen Missbrauchs bekannt.
Nach den Operationen mit den Arbeitsnamen "ARTUS" (20.03.2002) und 
"TWINS" (02.07.2002) ist "PECUNIA" bereits die dritte erfolgreiche 
bundesweite Durchsuchungsaktion im Deliktsbereich Kinderpornografie 
in diesem Jahr. Dieses Verfahren zeigt allerdings durch die 
kommerzielle Ausrichtung bei der Verbreitung von Kinderpornografie 
im Internet eine neue Dimension des Täterverhaltens: Die Maßnahmen 
der Operation "PECUNIA" richten sich gegen Personen, die verdächtigt 
wurden, für den Zugang zu kinderpornografischem Material Zahlungen 
zu leisten. Mit solchen Verhaltensweisen werden die kommerzielle 
Verbreitung von Kinderpornografie und somit auch der sexuelle 
Missbrauch von Kindern gefördert. Es wird daher auch in Zukunft Ziel 
polizeilicher Maßnahmen sein, nicht nur gegen die Hersteller und 
Verbreiter, sondern auch gegen Besteller von Kinderpornografie 
vorzugehen.
Wie bereits bei den vorangegangenen Operationen ist auch in diesem 
Fall die erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen insbesondere auf 
eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Interpol, den 
amerikanischen Strafverfolgungsbehörden, den Landeskriminalämtern 
sowie den involvierten Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet 
zurückzuführen.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

Rückfragen bitte an:

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Telefon:0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323

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