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BKA: BKA warnt vor EC-Kartenbetrügern

Wiesbaden (ots)

Auch im Jahr 2002 wurde dem Bundeskriminalamt
eine Vielzahl von Fällen gemeldet, in denen Geschädigte fremde
Kartenverfügungen auf ihren Konten feststellten, ohne dass ihnen 
ihre EC-Karte abhanden gekommen war. Die Betrugsumsätze waren an
Geldautomaten unter Verwendung der nur dem Karteninhaber bekannten
PIN getätigt worden. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass -
vom Karteninhaber unbemerkt - der Magnetstreifen der Karte kopiert
und die PIN ausgespäht wurde. Die Kartendaten und die PIN können
Kriminelle auf unterschiedliche Weise illegal erlangen.
Beispielsweise bringen die Täter technische Hilfsmittel an
Geldautomaten so geschickt an, dass die Manipulation für den
Karteninhaber kaum zu erkennen ist. Dieser schöpft auch deshalb
keinen Verdacht, weil er seine Transaktion am Automaten wie gewohnt
durchführen kann. Das Kopieren der Magnetstreifendaten kann überall
dort erfolgen, wo der Karteninhaber die Karte und die Geheimnummer
gemeinsam nutzt und der Geschäftspartner diesen Umstand für seine
kriminellen Handlungen ausnutzt. Wenn ein Täter die Karte in der 
Hand hat, benötigt er für das Kopieren nur einen kurzen Augenblick. 
Die Geheimnummer späht er bei der Eingabe durch den Kunden entweder
direkt aus oder er zeichnet sie mit technischen Mitteln,
beispielsweise einer Videokamera, auf. Später werden dann
Kartendubletten mit den illegal erlangten Daten gefertigt. Zusammen
mit der ausgespähten PIN werden sie an Geldautomaten zu
betrügerischen Geldabhebungen eingesetzt.
Das Bundeskriminalamt weist darauf hin, dass sich der Bürger 
durch Beachtung der folgenden Sicherheitshinweise schon mit geringem
Aufwand effektiv vor solchen Tatbegehungsweisen schützen kann:
Beim Umgang mit der PIN ist stets besondere Sorgfalt geboten! 
- Notieren Sie niemals ihre PIN, schon gar nicht auf der Karte! 
- Verdecken Sie die PIN-Eingabe, in dem sie die Hand oder Geldbörse 
als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein
Ausspähen erheblich! 
- Behalten Sie Ihre Karte bei Zahlungen an der Kasse von 
Geschäften, Tankstellen usw. stets im Auge! 
- Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern, auch nicht bei Banken, 
ein. 
- Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei! 
- Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der 
PIN auffordern! 
- Bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich 
aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben! 
- Melden Sie auffällige Veränderungen an Geldautomaten sofort! 
- Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort sperren, auch wenn diese 
aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten 
wird!
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt

Pressestelle
Telefon:0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323

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