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BKA: Viertel Millionster Datensatz in DNA-Analysedatei eingestellt
Jede fünfte Spur kann Tatverdächtigem zugeordnet werden

Wiesbaden (ots)

In der DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes
(BKA) ist nun der 250.000. Datensatz erfasst worden. Die Zahl setzt
sich zusammen aus rund 216.000 Personen- und 34.000
Spurendatensätzen.
Bis Ende 2002 wurden seit Einrichtung der Datei im April 1998
bundesweit 9.615 Treffer erzielt, dabei konnten in 6.599 Fällen
Hinweise auf Tatverdächtige erlangt und in 3.016 Fällen
Tatzusammenhänge erkannt werden. Allein im Jahr 2002 konnten
insgesamt in 3.673 Fällen Tatverdächtige ermittelt und in 1.539
Fällen Taten zusammengeführt werden.
Die Aufklärungsquote mit Hilfe der DNA-Analysedatei stieg 2002 auf
über 19 Prozent im Vergleich zu 16 Prozent im Jahr 2001. Zur Zeit
kann also etwa jede fünfte eingestellte Spur einem Tatverdächtigen
zugeordnet werden. Die Steigerung der Aufklärungsquote lässt sich auf
die im Jahr 2002 vermehrte Erfassung von Spurendatensätzen
zurückführen: Der Spurenanteil in der DNA-Analysedatei stieg von
knapp elf auf über 13 Prozent.
Unter den im Jahr 2002 aufgeklärten Straftaten waren 3.094
Diebstahlsdelikte, gefolgt von 250 Raubtaten und Erpressungen, 135
Sexualstraftaten und 66 Tötungsdelikten.
In der DNA-Analysedatei werden von den Landeskriminalämtern und
dem Bundeskriminalamt DNA-Identifizierungsmuster - in Form eines
Zahlencodes - erfasst. Diese DNA-Muster stammen von am Tatort
gesicherten Spuren sowie von beschuldigten oder verurteilten
Personen. Voraussetzung für die Einstellung in die Datei ist eine
Straftat von erheblicher Bedeutung. Zudem muss ein richterlicher
Beschluss vorliegen oder eine Freiwilligkeitserklärung des
Betroffenen; auch muss von einer Strafverfolgungsbehörde zusätzlich
eine Wiederholungsgefahr prognostiziert werden.
"Bei der Spurenzuordnung zu Verdächtigen ist die DNA-Analysedatei
- neben der Personenfeststellung über Fingerabdrücke - das zweite
Standbein bei der Identifizierung von Tatverdächtigen. Viele
Ermittlungserfolge wären ohne die DNA-Analysedatei ausgeblieben. Mit
ihrer Hilfe werden auch schwerste Straftaten wie Tötungsdelikte
aufgeklärt, die zum Teil zehn oder mehr Jahre zurückliegen", sagt Dr.
Ulrich Kersten, Präsident des Bundeskriminalamtes.
In Europa haben inzwischen 20 Länder eine nationale DNA-Datenbank
eingerichtet. Deutschland besitzt nach Großbritannien die zweitgrößte
DNA-Analysedatei.
Beispiel-Fälle: - Im Juni 1996 wurde ein 13-jähriger Junge in
Darmstadt ermordet. Umfangreiche Ermittlungen führten nicht zum
Täter. Im März 2002 - fast sechs Jahre nach der Tat - ist ein Mann in
Berlin durch Abgleich in der DNA-Analysedatei der Tat überführt
worden. Der Mann saß in Berlin wegen Diebstahlsdelikten im Gefängnis.
Weil bei ihm Wiederholungsgefahr bestand, war er in die DNA-Datei
aufgenommen worden.
- Am 22. Dezember 1995 wurde eine 20-jährige Frau im Regionalzug
Dresden-Zwickau geknebelt, vergewaltigt und aus dem Zug geworfen. Sie
erstickte an dem Knebel. Nachdem die Ermittlungen vier Jahre ohne
Erfolg geblieben waren, wurde über die DNA-Analysedatei ein Mann
identifiziert, der bereits seit 1996 wegen eines anderen
Tötungsdeliktes in Baden Württemberg im Gefängnis saß.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

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Telefon:0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323

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