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BKA: Zahl der Sprengungen von Geldautomaten weiter auf hohem Niveau
Bundeskriminalamt veröffentlicht Bundeslagebild für das Jahr 2019

Wiesbaden (ots)

Im Jahr 2019 hat die deutsche Polizei 549 Fälle des besonders schweren Diebstahls von und aus Geldautomaten registriert. Das Vorgehen der Täter ist oft sehr gefährlich: Durch Sprengung der Geldautomaten versuchen sie an ihre Beute zu gelangen. Auch das gewaltsame Öffnen, etwa mit Winkelschleifern, sowie die Komplettentwendung der Automaten gehören zu den Modi Operandi. Der bei den Geldautomatensprengungen entstandene Beuteschaden belief sich auf rund 15,2 Millionen Euro. Hinzu kamen Begleitschäden in zweistelliger Millionenhöhe, die unter anderem durch die Sprengkraft der Explosionen verursacht wurden und Beschädigungen an Geldautomaten, Aufstellungsorten und benachbarten Gebäuden zur Folge hatten.

Gegenüber 2018, als 590 Fälle des besonders schweren Diebstahls von und aus Geldautomaten registriert wurden, verzeichnet das Bundeskriminalamt (BKA) in seinem heute veröffentlichten Lagebild mit den nun veröffentlichten Zahlen einen Rückgang um 6,9 Prozent. Eine Entwicklung, die auch die Sprengung von Geldautomaten betrifft. 2019 wurden 349 Sprengungen registriert, ein leichter Rückgang um 5,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich auch beim Beuteschaden, der 2018 noch bei rund 18 Millionen Euro lag, also 16 Prozent höher als 2019. Dennoch bewegt sich die Zahl der vollendeten und versuchten Sprengungen sowie die dadurch entstandenen Schäden weiterhin auf hohem Niveau.

Betroffen waren in 2019 alle Bundesländer. Die meisten Sprengungen von Geldautomaten verzeichneten Nordrhein-Westfalen (105 Fälle), Hessen (53 Fälle) und Niedersachsen (45 Fälle).

Die Polizei ermittelte im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen 132 Tatverdächtige. Davon waren 90 Personen sogenannte "reisende Täter", die insbesondere aus den Niederlanden (68 Personen), Moldawien (10 Personen) und Rumänien (6 Personen) stammten.

Neben der Sprengung von Geldautomaten gelangen Täter auch weiterhin durch das sogenannte "Skimming", einer technischen Manipulation von Geldautomaten, an Daten von Zahlungskarten. Diese werden für die Herstellung gefälschter Zahlungskarten genutzt, um damit Bargeld abheben zu können. Der deutliche Rückgang der Fallzahlen von rund 46 Prozent auf 244 Taten in 2019 ist auf den Einsatz des EMV-Chips zurückzuführen.

Geringfügig zugenommen haben dagegen Fälle von so genannten "Logischen Angriffen" auf Geldautomaten. Bei diesem Vorgehen werden die Automaten etwa mittels Malware manipuliert, um Bargeldauszahlungen zu erreichen. 69 dieser Logischen Angriffe auf Geldautomaten zählte die deutsche Polizei im Jahr 2019, 66 waren es im Vorjahr. Der dadurch entstandene Schaden belief sich auf rund 1,075 Millionen Euro (2018: 1,027 Millionen Euro).

"Trotz leichter Rückgänge bei den Fallzahlen", so BKA-Sprecher Jens Beismann, "bleibt die Sprengung von Geldautomaten ein Schwerpunkt der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung. Denn das Risiko für Unbeteiligte, durch die Explosion oder ihre Folgen zu Schaden zu kommen, macht solche Taten besonders gefährlich."

Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Bundeslagebild unter https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/AngriffeGeldautomaten/angriffeAufGeldautomaten_node.html

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-554 5113
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