BKA: Aufklärung vor der Reise:
BKA und EUROPOL warnen vor betrügerischen Timesharing-Geschäften
-Informationsaktion an Flughäfen-
Wiesbaden (ots)
Das Bundeskriminalamt (BKA), EUROPOL und die Polizeien der EUROPOL- Mitgliedsstaaten forcieren gemeinsam ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Straftätern, die das unter dem Begriff "Timesharing" bekannte Urlaubsmodell benutzen, um Urlauber zu betrügen. Dazu ist im Frühjahr dieses Jahres ein europäischer Aktionsplan vereinbart worden, der Aspekte der Straftatenverhütung und Aspekte der Straftatenverfolgung umfasst.
Der erste Teil dieses Maßnahmenpakets ist die Präventionsaktion "Timesharing - so beugen Sie Risiken wirksam vor", die vergangene Woche durch die deutsche Polizei bundesweit gestartet worden ist und die sich in der Sommerreisezeit insbesondere an Flugreisende nach Spanien richtet. Für diese Aktion wurden ein Plakat und ein Faltblatt entworfen. Diese informieren Reisende vor Beginn ihres Urlaubes ausführlich über die Gefahren betrügerischen Timesharings.
Auf Initiative des Bundeskriminalamtes erklärten sich die internationalen deutschen Flughäfen Berlin-Schönefeld, Berlin- Tegel, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Frankfurt- Hahn, Hamburg, München und Stuttgart zu einer - in dieser Form bisher einmaligen - Zusammenarbeit bereit. Die Flughäfen stellen über die Sommerreisezeit Flächen für die gezielte öffentlichkeitswirksame Platzierung der Plakate und Faltblätter zur Verfügung. Das Informationsmaterial ist auch in den polizeilichen Präventionsstellen erhältlich.
Für den Fall, dass ein Schaden eingetreten ist, rät das BKA, mit den örtlichen Polizeidienststellen Kontakt aufzunehmen und Anzeige zu erstatten. Bisher erstatten nur etwa zehn Prozent der Timesharing-Geschädigten Anzeige bei der Polizei.
Durch Pressemitteilungen in mehreren europäischen Staaten wird die Präventionswirkung der nationalen Aktionen verstärkt.
Parallel zu dieser vorbeugenden Strategie sind bereits gemeinsame polizeiliche Maßnahmen in mehreren europäischen Staaten angelaufen, die der Strafverfolgungskomponente des Aktionsplanes Rechnung tragen.
Weitere Informationen sowie das Faltblatt sind im Internet unter www.polizei.propk.de zu finden. Zum Thema "Betrug bei Timesharing" wird auf die BKA- Pressemitteilungen vom 19.04.2001, 14.12.2001, 04.06.2002 und vom 20.12.2002 verwiesen, die auf der Internet-Seite des Bundeskriminalamtes (www.bka.de) veröffentlicht sind. Auch EUROPOL hat zu diesem Thema am 05.06.2003 eine Pressemitteilung herausgegeben, die Sie unter www.europol.eu.int finden.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7
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