BKA: Warnung vor Stoßbetrügern: Täter lassen sich Computerzubehör liefern und bezahlen mit gefälschten Schecks
Wiesbaden (ots)
Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes sind derzeit vermehrt sogenannte Stoßbetrüger am Werk, die Computerwaren-Firmen schädigen. Stoßbetrug ist eine Form des Warenkreditbetruges, bei dem die Täter die erlangten Waren umgehend an einen anderen Ort bringen, um ihre Spuren zu verwischen.
Vorgehen der derzeit aktiven Stoßbetrüger:
Per Fax oder Telefon bestellen Englisch sprechende Personen im Namen britischer Firmen bei deutschen Unternehmen Computerkomponenten und -zubehör, etwa Festplatten, Prozessoren, Druckerpatronen, aber auch Mobiltelefone, im Wert von teilweise mehreren 10.000 Euro. Die angeblichen Kunden verwenden missbräuchlich Namen real existierender Firmen, teilweise aber auch Fantasie-Namen.
Die bestellte Ware soll nach Angaben der Besteller mit einer Spedition an Adressen in London geliefert werden. Als Bezahlung wird das Zusenden britischer Schecks angeboten. Diesen Schecks liegt häufig ein Bestätigungsschreiben der jeweiligen emittierenden englischen Bank bei. Sowohl die Schecks als auch die Bestätigungsschreiben sind jedoch gefälscht.
Wann sollten Lieferanten vorsichtig sein?
Bei der Abwicklung des Geschäftes fällt auf, dass der verlangte Waren-Preis sofort von den Abnehmern akzeptiert wird und teilweise die Schecks sogar höher ausgestellt sind als der verlangte Preis es erfordert. Zudem drängen die Täter auf eine schnelle Auslieferung, um in den Besitz der Ware zu gelangen, bevor der Betrug erkannt wird.
Auffällig ist weiterhin, dass es sich bei den Telefon- und Faxnummern der Bestellerfirmen um britische Mobiltelefonnummern handelt, die die Ziffer "7" nach der Landesvorwahl - 0044 - haben. Zudem ist auf den Faxnachrichten nie die Absenderkennung bzw. - nummer registriert. E-Mail-Adressen dieser Firmen haben als Domain in der Regel einen freemail-Anbieter, bei dem keine Überprüfung der Inhaberdaten vorgenommen wird.
In ähnlicher Weise Geschädigte sollten Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten, auch bei versuchtem Betrug ohne Erfolg der Täter.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
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