BKA: Veröffentlichung von Ermittlungsdetails kein Versehen des BKA
Wiesbaden (ots)
Zu dem Artikel in der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung über die Veröffentlichung von Einzelheiten über den Doppelmord im rheinhessischen Flonheim stellt das Bundeskriminalamt klar:
Die Internet-Seite des BKA steht allen deutschen Polizeidienststellen für Fahndungsaufrufe zur Verfügung. Dies ist ein technischer Service, den das Bundeskriminalamt als Zentralstelle leistet.
Für den Inhalt der Fahndungsaufrufe und -veröffentlichungen sind allein die ermittelnden Dienststellen verantwortlich. Im vorliegenden Fall wurde der Text über den Flonheimer Doppelmord von der zuständigen Sonderkommission freigegeben.
Ein "Versehen" des Bundeskriminalamtes lag somit nicht vor. Das Bundeskriminalamt weist nachdrücklich darauf hin, dass diese Tatsache bei der Berichterstattung zu berücksichtigen ist.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7
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