BKA: BKA-Arbeitstagung zu rechtsextremer Musik
Wiesbaden (ots)
Rechtsextremistische Konzerte dienen zur Verbreitung von Propagandamitteln - Internationaler Informationsaustausch in Bonn
Rechtsextreme Musiktexte müssen als eine Art als "Einstiegsdroge" in die rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Szene angesehen werden. Skinheadkonzerte führen junge Menschen der rechtsextremistischen Szene zu und tragen zur Verfestigung rechtsextremistischer Einstellungen bei.
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen führte das Bundeskriminalamt (BKA) am 30. und 31. März 2004 in Bonn eine Arbeitstagung zur Entwicklung des Konzertgeschehens im Bereich der rechtsextremen Musik durch. An der Veranstaltung nahmen Vertreter aus Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und aus Österreich teil. National waren neben dem BKA sieben Landeskriminalämter, die Bundesgrenzschutz-Direktion, das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Amt für den Militärischen Abschirmdienst vertreten. Auch das "Gemeinsame Zentrum", eine in Kehl angesiedelte Abteilung des Landeskriminalamtes Baden- Württemberg, die als international besetzte Dienststelle für den grenznahen Informationsaustausch zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz eingerichtet wurde, entsandte Vertreter zu dem Treffen.
Im Mittelpunkt der Tagung stand die Verbesserung der Zusammenarbeit der beteiligten Dienststellen und die Intensivierung des Informationsaustausches, um Straftaten und polizeilich relevante Entwicklungen im Zusammenhang mit Skinheadkonzerten frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu bewältigen. Im Umfeld von Skinheadkonzerten werden Tonträger und Propagandamittel aller Art mit teilweise strafrechtlich relevanten Inhalten vertrieben. In Deutschland ist es darüber hinaus im Zusammenhang mit Auftritten solcher Bands wiederholt zu strafbaren Handlungen gekommen.
Die Tagungsteilnehmer präsentierten Lage und Entwicklung des Konzertgeschehens im jeweiligen Land und stellten bereits erkannte Möglichkeiten zu Gegenmaßnahmen vor. Dabei zeigte sich, dass der Verhinderung von Skinheadkonzerten besondere Bedeutung beigemessen wird.
Da die Konzerte häufig als länderübergreifende Veranstaltungen stattfinden, bestand Einigkeit darüber, dass die Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung ist. Daher wurde ein Ausbau der bereits bestehenden Kooperationsformen beschlossen und feste Ansprechpartner in den jeweiligen Staaten benannt.
Bereits im Juni 2002 hatte das BKA eine Arbeitstagung mit Vertretern von Sicherheitsbehörden aus acht mittel- und osteuropäischen Staaten sowie fünf EU-Mitgliedsstaaten durchge- führt (siehe dazu BKA-Pressemitteilung vom 20.06.2002).
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
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