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BKA: BKA-Arbeitstagung zu rechtsextremer Musik

Wiesbaden (ots)

Rechtsextremistische Konzerte dienen zur
Verbreitung von Propagandamitteln
- Internationaler Informationsaustausch in Bonn
Rechtsextreme Musiktexte müssen als eine Art als "Einstiegsdroge"
in die rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Szene
angesehen werden. Skinheadkonzerte führen junge Menschen der
rechtsextremistischen Szene zu und tragen zur Verfestigung
rechtsextremistischer Einstellungen bei.
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen führte das
Bundeskriminalamt (BKA) am 30. und 31. März 2004 in Bonn eine
Arbeitstagung zur Entwicklung des Konzertgeschehens im Bereich der
rechtsextremen Musik durch. An der Veranstaltung nahmen Vertreter
aus Frankreich, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, der
Schweiz und aus Österreich teil. National waren neben dem BKA
sieben Landeskriminalämter, die Bundesgrenzschutz-Direktion, das
Bundesamt für Verfassungsschutz und das Amt für den Militärischen
Abschirmdienst vertreten. Auch das "Gemeinsame Zentrum", eine in
Kehl angesiedelte Abteilung des Landeskriminalamtes Baden-
Württemberg, die als international besetzte Dienststelle für den
grenznahen Informationsaustausch zwischen Deutschland, Frankreich
und der Schweiz eingerichtet wurde, entsandte Vertreter zu dem
Treffen.
Im Mittelpunkt der Tagung stand die Verbesserung der
Zusammenarbeit der beteiligten Dienststellen und die Intensivierung
des Informationsaustausches, um Straftaten und polizeilich relevante
Entwicklungen im Zusammenhang mit Skinheadkonzerten frühzeitig zu
erkennen und gemeinsam zu bewältigen. Im Umfeld von
Skinheadkonzerten werden Tonträger und Propagandamittel aller Art
mit teilweise strafrechtlich relevanten Inhalten vertrieben. In
Deutschland ist es darüber hinaus im Zusammenhang mit Auftritten
solcher Bands wiederholt zu strafbaren Handlungen gekommen.
Die Tagungsteilnehmer präsentierten Lage und Entwicklung des
Konzertgeschehens im jeweiligen Land und stellten bereits erkannte
Möglichkeiten zu Gegenmaßnahmen vor. Dabei zeigte sich, dass der
Verhinderung von Skinheadkonzerten besondere Bedeutung beigemessen
wird.
Da die Konzerte häufig als länderübergreifende Veranstaltungen
stattfinden, bestand Einigkeit darüber, dass die Intensivierung der
polizeilichen Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang von besonderer
Bedeutung ist. Daher wurde ein Ausbau der bereits bestehenden
Kooperationsformen beschlossen und feste Ansprechpartner in den
jeweiligen Staaten benannt.
Bereits im Juni 2002 hatte das BKA eine Arbeitstagung mit
Vertretern von Sicherheitsbehörden aus acht mittel- und
osteuropäischen Staaten sowie fünf EU-Mitgliedsstaaten durchge-
führt
(siehe dazu BKA-Pressemitteilung vom 20.06.2002).
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt

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Telefon: 0611-551 2331

Fax: 0611-551 2323

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