BKA: Bundeskanzler Scholz besucht das BKA
Einladung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter
Wiesbaden (ots)
Bundeskanzler Olaf Scholz wird am kommenden Donnerstag, 25. April 2024, das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden besuchen.
Begrüßt wird der Bundeskanzler durch den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch.
Im Rahmen des Besuchs wird das BKA dem Bundeskanzler unter anderem die Drohnenabwehr und Einsatzmöglichkeiten von First-Response-Drohnen erläutern. Außerdem informiert sich Olaf Scholz über die Arbeit und die operativen Fähigkeiten der Cybercrime-Bekämpfung im BKA sowie über die Fähigkeiten bei der Mobilfunkforensik mit einem Besuch im Mobilfunklabor.
Zum Abschluss des Besuchs wird Bundeskanzler Olaf Scholz für interessierte Medienvertreterinnen und Medienvertreter ein Pressestatement geben.
Ort: Bundeskriminalamt, Gustav-Nachtigal-Str. 5, 65189 Wiesbaden
Ablauf: 14:00 - 14:45 Uhr:
Einlass für Medienvertreterinnen und Medienvertreter. An der Wache erhalten Sie Ihren Besucherausweis. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Taschenkontrollen durchgeführt werden und daher ein gewisser Vorlauf zur Veranstaltung einzuplanen ist.
Programmpunkte: Drohnenüberwachung und Drohnenabwehr, Vorstellung der Cybercrime-Bekämpfung anhand eines operativen Fallbeispiels, Besuch Mobilfunklabor, Statement Bundeskanzler Olaf Scholz
Ende: gegen 17:00 Uhr
Anmeldung für Medienvertreterinnen und Medienvertreter: Bitte akkreditieren Sie sich unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort sowie dem vertretenden Medium bis zum 22. April 2024, 11:00 Uhr, per E-Mail bei der Pressestelle des Bundeskriminalamts unter pressestelle@bka.bund.de.
Anmeldeschluss ist Montag, 22. April 2024, 11 Uhr. Eine spätere Akkreditierung ist leider nicht möglich.
Rechtliche Informationen zur Datenerhebung An dieser Veranstaltung nehmen u.a. Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes teil. Der Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonders festzulegenden Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) eine gesetzliche Aufgabe des Bundeskriminalamtes (BKA). Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BKAG obliegt dem BKA zudem der innere Schutz der jeweiligen Aufenthaltsräume des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und in besonders festzulegenden Fällen ihrer Gäste aus anderen Staaten. Vor dem Hintergrund der Erfüllung dieses gesetzlichen Schutzauftrages, erhebt das BKA personenbezogene Daten derjenigen, die im Rahmen der Veranstaltung in die räumliche Nähe der vom BKA zu schützenden Personen bzw. in deren Aufenthaltsräume gelangen oder gelangen können. Mit der Datenerhebung verfolgt das BKA das Ziel, mögliche Gefahrenquellen festzustellen und erforderlichenfalls geeignete gefahrenabwehrende Maßnahmen zu treffen. Die Befugnis zur Datenerhebung folgt aus § 9 Abs. 2 S. 1 BKAG. Hiernach kann das BKA personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Schutzaufgaben gemäß § 6 BKAG erforderlich ist. Eine Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung setzt die Befugnisnorm nicht voraus.
Rückfragen bitte an:
Bundeskriminalamt
Pressestelle
Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
E-Mail: pressestelle@bka.bund.de
www.bka.de
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