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BKA: Vorsicht bei Lock-Angeboten mit Luxus-Urlauben und Clubmitgliedschaften/BKA warnt vor betrügerischen Urlaubsdienstleistungen

Wiesbaden (ots)

Achtung vor unseriösen Urlaubsangeboten: Das
Bundeskriminalamt registriert zurzeit einen Trendwechsel der
Betrugsmaschen beim Verkauf von Urlaubsdienstleistungen. War in den
vergangenen Jahren der klassische Vorausgebührenbetrug für den
angeblichen Wiederverkauf eines Timesharing-Anteils Vorreiter, sind
nun Urlaubsdienstleistungen wie so genannte "Holidaypacks" oder
"Urlaubsclubs" die Lock-Angebote der Betrüger. Diese Modelle
versprechen dem Käufer - vorausgesetzt er erwirbt eine
Clubmitgliedschaft - auf der ganzen Welt Luxusurlaube zu Discount-
Preisen. Beworben werden die Mitgliedschaften mit besonderer
Exklusivität der Clubs sowie der dort angebotenen Sportarten.
Derartige Fälle sind in Spanien, derzeit besonders auf Gran Canaria,
bekannt geworden.
Für die Mitgliedschaft müssen die Interessenten einen Kaufpreis
von mehreren tausend bis zehntausend Euro im Voraus bezahlen. Im
Gegensatz zu den Versprechungen erwirbt der Käufer zwar die
Clubmitgliedschaft - die Buchung des Luxus-Urlaubes schlägt jedoch
fehl. Die Anbieter verkaufen weitaus mehr Mitgliedschaften, als sie
an Urlaubskapazitäten zur Verfügung haben. Der Käufer erhält beim
Buchungs-Versuch die Antwort: Die gewünschte Reise ist ausgebucht.
Aber ein anderer Urlaubsort - von minderwertiger Natur - sei buchbar.
Durch umfangreiche und den Käufer benachteiligende
Vertragsbedingungen wird versucht, das Vorgehen rechtlich
abzusichern. Die Vertrags-Laufzeit beträgt meist maximal 35 Monate,
so dass die Schutznormen des spanischen Timesharingrechtes
unterlaufen werden: diese gelten nur für Verträge ab einer Laufzeit
von 36 Monaten. Auch wird die vom Anbieter zu erbringende Leistung
nicht sofort fällig.
Die Mitgliedschaften werden teilweise im Paket mit einer
Geldanlage oder mit dem Verkauf eines Timesharing-Anteils angeboten.
Der Begriff "Timesharing" indes wird von den Tätern gemieden, da er
die Zielgruppe abschreckt. Es wird eher damit geworben, dass es sich
bei dem angepriesenen Produkt gerade nicht um Timesharing handelt.
Kontaktiert werden potenzielle Mitglieder im Urlaub, auch telefonisch
zu Hause oder via Internet. Die Adressen erhalten die Werber vom
Kunden selbst über ein Kontaktformular im Internet oder während eines
fingierten Glücksspiels am Urlaubsort.
Bei genauem Hinsehen sind die Risiken solcher Mitgliedschaften im
Vorhinein erkennbar. Vorsicht ist geboten bei - Forderungen von
Vorauszahlungen, unabhängig von einer konkreten Reisebuchung -
undurchsichtigen Firmenkonstrukten, innerhalb derer die
Firmenverantwortlichen nicht erkennbar sind sowie exotische
Firmensitze - weitschweifenden floskelhaften Referenzen - und
Erfolgsbekundungen ohne diese Referenzen oder Erfolge konkret zu
nennen - Anbieter ist in der Reisebranche völlig unbekannt - nicht
plausibel erklärbaren Preisgestaltungsmöglichkeiten - Verwendung von
den Käufer benachteiligenden Vertragsbedingungen, z.B. einen
Buchungsanspruch auszuschließen oder dem Anbieter bei
Kapazitätsengpässen zuzugestehen, eine minderwertige Leistung zu
erbringen.
Das BKA rät, Angebote dieser Art genau zu prüfen. Persönliche
Daten - auch Kopien von Ausweisdokumenten - sollten nicht unbedacht
weitergegeben werden; sie dienen später oft dazu, Straftaten zu
begehen. Wurde bereits ein Vertrag abgeschlossen und der Verdacht des
Betruges besteht, sollten Betroffene Strafanzeige bei der örtlichen
Polizeidienststelle erstatten.
Inzwischen ist ein erstes spanisches Gerichtsurteil bekannt, das
den Vertrag eines unseriösen Anbieters für nichtig erklärt hat
(Juzgado de Primera Instancia No. 2, Maspalomas, Urteil vom
23.04.2004 - 000075/2004).
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=7

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0611-551 2331

Fax: 0611-551 2323

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