BKA: Bundeskriminalamt warnt vor Betrug mit gefälschten Schecks - Neue Masche von Scheckbetrügern aus dem Ausland
Wiesbaden (ots)
Das Bundeskriminalamt (BKA) registriert zurzeit zunehmend Fälle, in denen im Internet angebotene Waren mit gefälschten Schecks "bezahlt" werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das BKA vor Betrügern gewarnt, die mit ungedeckten Schecks hochwertige Kraftfahrzeuge "kaufen" (Pressemitteilung vom 13.08.2004). Nun haben die Kriminellen ihre Masche geändert:
Verkäufer von Waren im Internet werden von angeblichen Kaufinteressenten aus dem Ausland kontaktiert. Die Betrüger akzeptieren den Kaufpreis und schicken zur Bezahlung Schecks an die Opfer, die meist kopierte oder gescannte Totalfälschungen von Zahlungsanweisungen irischer Geldinstitute sind. Die Schecks werden dabei unter einem Vorwand weit über dem vereinbarten Kaufpreis ausgestellt. Sodann bitten die Scheckbetrüger um Überweisung der "Überzahlungen" per WESTERN UNION. Später stellt sich heraus, dass die Schecks gefälscht sind und keine Deckung aufweisen; die Täter gelangen auf diese Weise aber an die überwiesenen Überzahlungen. Zur Verschleierung benutzen die Betrüger falsche Personalien, Funktionen und Anschriften und geben als Telefonnummern nicht nachprüfbare Prepaid-Mobilanschlüsse an.
Dem Bundeskriminalamt sind mittlerweile mehrere hundert entsprechende Schadensfälle in Deutschland bekannt geworden; täglich werden nach BKA-Erkenntnissen weltweit mehrere tausend gefälschte Schecks verschickt.
Das BKA rät in diesem Zusammenhang:
- Finanzielle Verfügungen (Überweisungen) sollten erst dann vorgenommen werden, wenn die betreffende Bank die Echtheit eines zugeschickten Schecks bestätigt hat. - Besonders zu beachten ist, dass die Gutschrift des Scheckbetrags vorläufig erfolgt und wieder storniert werden kann. Weitere Informationen hierzu geben die Kreditinstitute. - Personen, denen eine entsprechende Scheckbezahlung angeboten wurde oder die bereits Opfer einer solchen Straftat geworden sind, sollten in jedem Fall ihre örtliche Polizeidienststelle informieren.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt
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